Ihre Ziele

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Frequently Asked Questions zur SAP-OnPremise-Lizenzierung

SAP Lizenzierung

Fragen zur SAP Lizenzierung? Hier finden Sie Antworten. Von Named-User-Typen über Digital Access bis zur S/4HANA-Migration: Diese FAQ-100 bündelt unser Praxiswissen aus zahlreichen SAP-Lizenzprojekten – unabhängig, verständlich und aktuell.

Inhaltsverzeichnis

A. Basis-Information

SAP lizenziert den Zugriff durch Benutzer über die Metrik „Named User“. Das bedeutet jede Person, die auf die SAP-Software zugreift, benötigt eine Named-User-Lizenz. Mit einer Lizenz darf er alle SAP-Systeme nutzen. Die Nutzung des Accounts durch mehrere Mitarbeiter ist nicht zulässig, da die Lizenz an der definierten Person hängt.

Jedem Named-User-Account wird ein Lizenztyp zugewiesen. Die korrekte Zuweisung liegt in der Verantwortung des SAP-Kunden.

Welcher Typ notwendig ist, wird durch zwei Faktoren bestimmt: erstens durch das, was er tatsächlich tut (Nutzung), und zweitens durch das, was er laut Systemberechtigungen tun dürfte (Berechtigung).

Im SAP ECC Lizenzmodell ist es zulässig nach der Nutzung zu lizenzieren, in S/44HANA verlangt SAP eine Lizenzierung nach Berechtigungen.

Häufiger Denkfehler in der Praxis: „Wer sich nicht einloggt, braucht keine Lizenz.“ Das Gegenteil ist der Fall: Entscheidend für die Lizenzpflicht ist ein aktiver Account mit Berechtigungen. Inaktive Accounts zählen bei der Vermessung voll mit, es sei denn, sie werden über das Gültig-bis-Datum im Benutzerstamm aktiv ungültig gesetzt oder gelöscht.

SAP kennt verschiedene Lizenztypen, die je nach Produkt, Vertragsgeneration und Modell unterschiedlich heißen können. Die wichtigsten im SAP ECC-On-Premise-Umfeld sind:

  • Professional User (früher: SAP Full Use): Vollzugriff auf alle lizenzierten SAP-Funktionen. Teuerster Typ, aber notwendig für Mitarbeitende, die transaktional im System arbeiten – z. B. in Buchhaltung, Einkauf oder Controlling.
  • Limited Professional User: Eingeschränkter Zugriff, meist auf bestimmte Funktionsbereiche. Günstiger als der Professional User, aber die Abgrenzung ist vertragsabhängig. Dieser Typ kann in der Regel nicht mehr nachgekauft werden.
  • SAP Employee User: Für Mitarbeitende, die nur Selbstbedienungsfunktionen nutzen – z. B. Urlaubsanträge, Gehaltsabrechnungen einsehen, Reisekostenabrechnungen. Deutlich günstiger.
  • Developer User: Für ABAP-Entwickler. Auch wer keine operativen Tätigkeiten im System erledigt, benötigt diesen Typ, sofern er neue Programme schreibt oder bestehende erweitert. Für Fehlerbehebungen im SAP-System wird keine Developer Lizenz benötigt.
  • Test User / Training User: Für Sandbox- oder Schulungssysteme. Günstig, aber nur für die vereinbarte Nutzung erlaubt – kein Produktionseinsatz.

Wichtig: Die genauen Definitionen stehen im Vertrag, nicht in SAP-Marketingmaterialien. Was SAP heute auf der Website beschreibt, muss nicht das sein, was in Ihrem vor fünf Jahren abgeschlossenen Vertrag steht. Im Zweifel gilt der Vertrag.

Mit S/4HANA haben sich die Lizenztypen verändert:
  • Enterprise Management for Professional Use: Vollzugriff auf alle lizenzierten SAP-Funktionen. Teuerster Typ, aber notwendig für Mitarbeitende, die transaktional im System arbeiten – z. B. „Heavy User“ in Einkauf, Vertrieb, Produktion, Finanzen, die komplexe Transaktionen und Analysen durchführen. Auch alle User, die mit System-Management-Aufgaben betreut sind, benötigen diesen Typ.
  • Enterprise Management for Functional Use: Zugriff auf die wichtigsten Geschäftsprozesse und zentralen Module, jedoch ohne erweiterte/spezielle Profi-Funktionen – z. B. Standard-Anwender: Sachbearbeiter in Verwaltung oder Logistik, die operative Prozesse durchführen.
  • Enterprise Management for Productivity Use: Für Mitarbeitende mit eingeschränktem Zugriff, meist nur für einfache Aufgaben oder Informationsabrufe – z. B. „Low-Intensity User“: Lagerpersonal (z.B. einfache Rückmeldungen), Mitarbeiter, die nur Zeitberichte oder Self-Services erfassen. Aber auch alle Benutzer, die nur lesend auf SAP-Software zugreifen oder Freigaben in Workflows durchführen.
  • Developer Access: Analog zum Developer User im ECC.
  • Test User / Training User: Analog zum Test User im ECC.

Technische Accounts (für User in Schnittstellen, für sogenannte Firefighter etc.) benötigen keinen Lizenztyp. Die Zuweisung bei technischen Accounts sollte leer sein, falls ein Lizenztyp eingetragen ist, wird dieser in der SAP-Vermessung mitgezählt.

Nutzung beschreibt, was ein User im System tatsächlich getan hat: welche Transaktionen er aufgerufen hat, welche Belege er gebucht hat, welche Berichte er abgerufen hat. Berechtigung beschreibt, was er laut seinen Rollen und Profilen tun dürfte – unabhängig davon, ob er es je getan hat.

Beide Dimensionen sind für die Lizenzierung relevant, aber sie führen zu unterschiedlichen Ergebnissen:

  • Wer nur auf Nutzung schaut, unterschätzt oft das Risiko. Ein User, dem eine breite Rolle zugewiesen wurde, aber der bisher nur wenige Transaktionen genutzt hat, kann bei einer SAP-Vermessung trotzdem in einen teuren Lizenztyp fallen – weil in S/4HANA SAP die Berechtigung als Maßstab heranzieht.
  • Wer nur auf Berechtigungen schaut, überschätzt oft die Kosten. Historisch gewachsene Rollenpakete enthalten häufig Rechte, die niemand mehr braucht. Wer diese Rollen bereinigt, kann Lizenzkosten senken.

Die richtige Vorgehensweise: Nutzung und Berechtigung gemeinsam prüfen, mit dem Vertrag abgleichen – und erst dann Lizenztypen zuordnen.

Der Lizenztyp ergibt sich nicht aus dem Jobtitel, nicht aus der Abteilung und nicht aus dem Bauchgefühl. Er ergibt sich aus einem strukturierten Prozess:

  1. Nutzung prüfen: Was hat der User in den letzten 12 Monaten tatsächlich im System gemacht? Welche Transaktionen, welche Module, welche Belege?
  2. Berechtigungen prüfen: Welche Rollen und Profile sind dem User zugewiesen? Welche Lizenzrelevanz haben diese Rechte laut Vertrag?
  3. Nutzung und Berechtigung synchronisieren: Welcher Berechtigungen wurden in den letzten 12 Monaten nicht genutzt? Auch aus Sicherheitsgründen sollten die Berechtigungen auf die Funktionen begrenzt werden, die tatsächlich benötigt und genutzt werden.
  4. Zuordnung dokumentieren: Warum wurde dieser Lizenztyp gewählt? Was war die Grundlage?

Ein häufiger Fehler ist, Lizenztypen pauschal nach Abteilung zu vergeben. Die Buchhaltung bekommt automatisch „Professional“, der Vertrieb auch – obwohl ein Teil der Mitarbeitenden vielleicht nur Berichte abruft und mit einem günstigeren Typ gut bedient wäre. Das kostet unnötig Geld.

Es gibt spezialisierte Tools auf dem Markt, die die Aktivitätshistorie von Benutzern auswerten, mit den Berechtigungen abgleichen und Empfehlungen geben, welche Berechtigungsanpassungen Sinn machen und welche Lizenztypen zu vergeben sind.

SAP ECC (Enterprise Central Component) ist die klassische On-Premise-ERP-Plattform von SAP, die seit den 1990er-Jahren in verschiedenen Versionen eingesetzt wird. Die aktuelle Version ist ECC 6.0. SAP hat den Mainstream-Wartungsende für ECC offiziell auf 2027 festgelegt – mit optionaler kostenpflichtiger Verlängerung bis 2030.

Für die Lizenzierung bedeutet ECC: Sie arbeiten mit einem etablierten, aber auslaufenden Lizenzmodell. Die Verträge sind oft älter, die Definitionen manchmal unscharf, und SAP hat in der Vergangenheit immer wieder versucht, bei Verlängerungsverhandlungen die Konditionen zu verschärfen. Wer noch auf ECC läuft, sollte jetzt seine Verträge prüfen – nicht erst, wenn die technische Migration beginnt.

SAP S/4HANA ist die Nachfolge-ERP-Plattform von ECC, aufgebaut auf der In-Memory-Datenbank SAP HANA. Sie ist als On-Premise-Version, als Private Cloud und als Public Cloud verfügbar.

Für die Lizenzierung bringt S/4HANA mehrere wesentliche Änderungen:

  • Neues Lizenzmodell: Die alten Named-User-Definitionen aus ECC gelten nicht automatisch weiter. S/4HANA on-premise verwendet andere Lizenztypen und S/4HANA Cloud nutzt das sogenannte FUE-Modell (Full Use Equivalent).
  • Stärkere Gewichtung von Berechtigungen: In S/4HANA werden Lizenztypen über Rollenpakete und Berechtigungsobjekte bestimmt, nicht mehr über reine Transaktionsnutzung.
  • Conversion-Rechte: Wer von ECC auf S/4HANA wechselt, hat in der Regel Umtauschrechte. Diese sind an Fristen und Bedingungen geknüpft – und verfallen, wenn man sie nicht rechtzeitig nutzt.
  • Reine Engine-Nutzung: Falls Benutzer nur mit lizenzierten Engine-Produkten (z.B. HCM-Personalwesen oder eWM-Lagermanagement) arbeiten und keine Funktionalitäten aus der SAP-Kernsoftware nutzen, benötigen sie in S/4HANA keinen kostenpflichtigen Lizenztyp.

Kurz gesagt: S/4HANA ist nicht nur ein technisches Migrationsprojekt. Es ist auch ein Lizenzprojekt. Wer das unterschätzt, zahlt drauf.

Bei On-Premise kaufen oder lizenzieren Sie Software, die Sie auf eigener oder gemieteter Infrastruktur betreiben. Sie haben volle Kontrolle über System, Daten und Konfiguration. Die Lizenzierung erfolgt über Named User und – je nach Vertragsmodell – Engine-Lizenzen und Pauschalbeträge.

Bei SAP Cloud (z. B. S/4HANA Cloud Public Edition oder Rise with SAP) mieten Sie die Software als Service. SAP betreibt die Infrastruktur, liefert Updates automatisch, und die Lizenzierung erfolgt in der Regel über User- und Engine-Subscriptions pro Monat oder Jahr.

Die entscheidenden Unterschiede für Lizenzverantwortliche:

  • Flexibilität: Cloud-Modelle bieten die Möglichkeit Mengen und Produkte bei jedem Renewal auch nach unten anzupassen.
  • Lock-In: In der Cloud schließt SAP nur Subscription-Verträge ab. Am Ende der Vertragslaufzeit erlischt das Nutzungsrecht, wenn kein Renewal vereinbart wird. Das erhöht den Druck, alle Bedingungen des Herstellers zu akzeptieren.
  • Kontinuierliches Audit: SAP hat direkten Zugriff auf die Daten in der Cloud. Dies wird dazu genutzt laufend die Nutzung zu überwachen. Als Lizenzverantwortlicher muss ich jeden Monat pro-aktiv meine Lizenzen optimieren, nicht genutzte Accounts deaktivieren. In der On-Premise-Welt reichte es, einmal jährlich diese Aktivitäten durchzuführen.

Viele Mittelstandsunternehmen betreiben aktuell hybride Landschaften – On-Premise-Kernsysteme mit Cloud-Erweiterungen. Das macht die Lizenzierung nicht einfacher.

Rise with SAP ist ein Angebotspaket von SAP, das SAP Cloud ERP Private (früher: S/4HANA Cloud Private Edition) mit Infrastruktur, Support und weiteren Services bündelt. SAP vermarktet es als „Business Transformation as a Service“ – im Kern ist es ein Weg, On-Premise-Kunden in die Cloud zu bewegen, ohne dass sie ihre gewohnte S/4HANA-Umgebung vollständig aufgeben müssen.

Lizenzrechtlich ist Rise with SAP ein Subscription-Modell: Sie zahlen eine monatliche oder jährliche Gebühr, die Infrastruktur, Lizenzen und Basis-Support enthält. Das klingt einfacher als klassische On-Premise-Verträge – ist es aber nicht unbedingt. Kritische Punkte:

  • Abhängigkeit: Mit Rise with SAP geben Sie operative Kontrolle ab. Anpassungen, Systemkopien, Eigenentwicklungen – alles läuft über SAP oder deren Partner.
  • Kostenstruktur: Die monatlichen Kosten wirken überschaubar, summieren sich über 5–10 Jahre aber erheblich. Ein direkter Vergleich mit On-Premise-TCO ist komplex.
  • Exit-Strategie: Was passiert, wenn Sie den Vertrag nicht verlängern wollen? Datenmigration, Systemablösung, Lizenznachweise – das sollte vor Vertragsabschluss geklärt sein.

SAP BTP (Business Technology Platform) ist die Integrationsplattform von SAP. Sie dient als technische Grundlage für Erweiterungen, Integrationen, Automatisierungen und Analysen rund um SAP-Kernsysteme. BTP enthält Dienste wie SAP Integration Suite, SAP Extension Suite, SAP HANA Cloud und weitere.

Lizenzrelevant wird BTP auf mehreren Ebenen:

  • Direkte BTP-Lizenzen: Bestimmte BTP-Dienste sind separat lizenziert – z. B. nach Nutzungsvolumen, API-Calls oder Nutzeranzahl.
  • Indirekte Nutzung: Wenn BTP-Prozesse Belege oder Vorgänge in SAP-Kernsystemen erzeugen, kann das eine lizenzpflichtige indirekte Nutzung auslösen.
  • Erweiterungsszenarien: Wer Eigenentwicklungen vom ECC-Backend auf BTP verlagert, ändert unter Umständen das Lizenzmodell – ohne es zu merken.

Im Mittelstand wird BTP oft als „technisches Thema“ abgetan und landet beim IT-Team, nicht beim Lizenzverantwortlichen. Das ist ein Fehler. Wer BTP einsetzt oder plant, sollte frühzeitig klären, welche Lizenzkonsequenzen das hat.

Eine SAP-Systemlandschaft beschreibt alle SAP-Systeme, die ein Unternehmen betreibt: Produktivsysteme, Qualitätssicherungssysteme, Entwicklungssysteme, Sandbox-Systeme, Schulungssysteme und etwaige Altsysteme.

Für die Lizenzierung ist die Systemlandschaft aus mehreren Gründen relevant:

  • Was wird gemessen? SAP vermisst grundsätzlich alle Produktiv und Entwicklungssysteme. Testsysteme sind in der Regel ausgenommen – aber nur, wenn sie als solche im SAP-Kunden-Portal definiert sind und nicht produktiv genutzt werden.
  • Altsysteme: Systeme, die „noch irgendwie laufen“, aber nicht offiziell abgeschaltet sind, können bei der Vermessung auftauchen und Kosten verursachen.

Kurz: Jedes System in Ihrer Landschaft hat eine lizenzrechtliche Konsequenz. Wer den Überblick verliert, verliert auch die Kontrolle über die Kosten.

SAP-Lizenzmanagement ist keine Ein-Mann-Aufgabe und auch keine reine IT-Aufgabe. Es braucht klare Zuständigkeiten über mehrere Bereiche hinweg:

  • Lizenzverantwortlicher (License Manager): Koordiniert Vermessung, Vertragsmanagement und Optimierung. Idealerweise mit direkter Berichtslinie zur Geschäftsführung oder CFO.
  • SAP-Basis / IT: Stellt technische Daten bereit, führt Systemkopien durch, verwaltet Userkonten.
  • HR / Personalbereich: Meldet Eintritte, Austritte und Positionswechsel – entscheidend für den User-Lifecycle.
  • Einkauf / Vertragsmanagement: Verhandelt mit SAP, kennt die Vertragsbedingungen, koordiniert Nachträge.
  • Fachabteilungen: Müssen wissen, wer welche Berechtigungen braucht – und warum.

Oft ist diese Rollenverteilung nicht klar definiert. Das Ergebnis: Lizenzen wachsen unkontrolliert, Optimierungspotenziale werden nicht gehoben, und beim nächsten SAP-Audit fehlen die Nachweise. Wer jetzt Strukturen aufbaut, spart später erhebliche Kosten.

B. Cloud

Früher wurden diese beiden Produkte als SAP S/4HANA Cloud Public Edition (SAP ERP Cloud) und Private Edition (SAP ERP Cloud private) vertrieben. Die Public-Edition ist im Programm SAP Grow enthalten und die Private Edition im Programm Rise with SAP.

SAP bietet S/4HANA Cloud in zwei grundlegend verschiedenen Varianten an – und die Unterschiede sind nicht nur technischer Natur, sondern haben direkte Auswirkungen auf Lizenzierung, Flexibilität und Kosten. Beide Varianten sind nur als Subscription-Modell erhältlich.

Beide Editionen nutzen das FUE-Modell (Full Use Equivalent) zur nutzerbasierten Lizenzierung. Allerdings unterscheidet sich der Zuschnitt der Berechtigungen und Rollen massiv, da in der Public Cloud die technische Flexibilität stark eingeschränkt ist.

  • Public Edition: Die FUEs sind fest an die vordefinierten, standardisierten Cloud-Rollen gebunden. Ein „Developer Access“ im klassischen Sinne gibt es hier über FUEs nicht direkt für das Kernsystem, da Modifikationen am Coding im Core gesperrt sind. Erweiterungen laufen primär über die SAP Business Technology Platform (BTP).
  • Private Edition: Das FUE-Modell ist granularer und spiegelt die klassische On-Premise-Welt wider. Ein wesentlicher Unterschied: Hier gibt es den Developer Access (Gewichtung meist 2 FUE = 1 Entwickler), da Sie vollen Zugriff auf den ABAP-Stack, Modifikationen und den klassischen SAP GUI / Eclipse-Zugang haben.

Die klassischen FUE-Verhältnisse (wie 1 Advanced User = 1 FUE; 5 Core User = 1 FUE; 30 Self-Service User = 1 FUE) gelten prinzipiell für beide, aber der Nutzen hinter einem „Advanced User“ ist in der Private Edition durch den Zugriff auf den vollen ERP-Funktionsumfang erheblich größer.

Die Mindestabnahmen und Preisstaffeln für FUEs unterscheiden sich ebenfalls zwischen den Modellen.

Früher wurden diese beiden Produkte als SAP S/4HANA Cloud Public Edition (SAP ERP Cloud) und Private Edition (SAP ERP Cloud private) vertrieben. Die Public-Edition ist im Programm SAP Grow enthalten und die Private Edition im Programm Rise with SAP.

Auch in der Lizenzierung der Infrastrukturkomponenten unterscheiden sich beide Modelle:

  • Public Edition: Die HANA-Datenbankgröße ist an Ihre FUE-Anzahl gekoppelt und wächst im Standard-SaaS-Rahmen automatisch mit. Zusätzliche Metriken betreffen primär funktionale Belege (z. B. Anzahl der Rechnungen im Central Procurement). Sie haben keinerlei Einfluss auf die zugrunde liegende Hardware.
  • Private Edition: Da Sie hier ein dediziertes System (Single-Tenant) auf einem Hyperscaler (AWS, Azure, GCP) mieten, lizenzieren Sie hier Infrastrukturmetriken explizit mit. Das bedeutet: Sie kaufen dedizierte HANA-Speicherblöcke (z. B. 256 GB, 512 GB etc.). Reicht der Speicher nicht mehr, müssen Sie zusätzliche Speicher-Lizenzen (Infrastruktur-Add-ons) erwerben, selbst wenn Ihre FUE-Anzahl gleichbleibt. Zudem sind Modifikationskosten und zusätzliche Application-Server-Ressourcen lizenzpflichtig.

Früher wurden diese beiden Produkte als SAP S/4HANA Cloud Public Edition (SAP ERP Cloud) und Private Edition (SAP ERP Cloud private) vertrieben. Die Public-Edition ist im Programm SAP Grow enthalten und die Private Edition im Programm Rise with SAP.

Bei den „Engines“ (von SAP offiziell oft als Add-ons oder LoB Solutions bezeichnet, die nach funktionalen Durchsatzmetriken statt nach Nutzern abgerechnet werden) gibt es zwischen der Public Edition und der Private Edition fundamentale Unterschiede.

Diese betreffen nicht nur die Auswahl der verfügbaren Engines, sondern auch die zugrundeliegenden Metriken und die Flexibilität bei der Vertragsgestaltung.

  1. Verfügbarkeit

    • Public Edition (GROW): Sie können nur Engines lizenzieren, die von SAP explizit für die Multi-Tenant-Architektur freigegeben und als Cloud-SaaS-Service nativ umgeschrieben wurden. Das Portfolio ist stark bereinigt und standardisiert. Wenn Sie eine hochspezialisierte Branchen-Engine (z. B. für komplexe Versorger-Prozesse oder tiefes Automotive-Sequencing) benötigen, gibt es diese in der Public Cloud schlichtweg nicht zu kaufen.
    • Private Edition (RISE): Sie haben Zugriff auf das nahezu vollständige, klassische S/4HANA-Engine-Portfolio (mehr als 100+ Spezial-Engines). Da es sich um eine dedizierte Umgebung handelt, können Sie hier fast jede Branchenlösung (Industry Solution) lizenzseitig hinzubuchen, die Sie auch On-Premise nutzen könnten.
  2. Metriken

    • Public Edition: Die Metriken sind radikal vereinfacht und folgen einem reinen Cloud-Abonnement-Muster. Typische Metriken sind hier oft globale Unternehmenskennzahlen wie der Gesamtumsatz (Revenue) des Unternehmens oder das Objektvolumen im System (z. B. Anzahl der verwalteten Master Data Records).
    • Private Edition: Hier finden Sie die klassischen, tiefen technischen SAP-Durchsatzmetriken wieder. Engines werden nach sehr spezifischen operativen Treibern abgerechnet, wie zum Beispiel:
      • Anzahl der erzeugten Frachtbriefe (im Transportation Management)
      • Anzahl der gelagerten und bewegten Positionen (im Extended Warehouse Management)
      • Spend Volume (im Einkauf) oder Anzahl der Verträge (im Contract Management)

Wichtig für das SAM-Controlling: In der Private Edition müssen Sie diese technischen Kennzahlen über das klassische Vermessungstool (USMM / LAW 2.0) weiterhin aktiv reporten. In der Public Edition erfolgt die Messung des Verbrauchs meist vollautomatisch im Hintergrund über das SAP Cloud Portal.

FUE steht für Full Use Equivalent und ist das Lizenzmodell für SAP S/4HANA Cloud. Anstatt verschiedene Lizenztypen mit unterschiedlichen Preisen zu kaufen, werden alle Nutzer in eine gemeinsame Einheit umgerechnet.

Ein FUE entspricht einem vollwertigen, uneingeschränkten Nutzer. Weniger intensive Nutzertypen „kosten“ nur einen Bruchteil eines FUE-Punktes. SAP unterscheidet hierbei standardmäßig drei (bzw. in der Private Edition vier) Stufen:

Nutzertyp (Cloud Usage Tier) Berechtigungsumfang Wechselkurs / Gewichtung Praxis-Beispiel
Advanced User Voller Zugriff auf alle Kernprozesse (Finanzen, Vertrieb, Einkauf, Produktion, Controlling). 1 Nutzer = 1 FUE Hauptbuchhalter, Produktionsplaner, Niederlassungsleiter
Core User Eingeschränkter Zugriff auf operative Prozesse (z. B. Logistik, reiner Vertriebsaußendienst, HR). 5 Nutzer = 1 FUE (0,2 FUE pro Kopf) Lagermitarbeiter, Vertriebsmitarbeiter im Innendienst
Self-Service User Reine Konsum- und Genehmigungstätigkeiten (z. B. Zeiterfassung, Reisekosten, Bestellanforderungen). 30 Nutzer = 1 FUE (ca. 0,03 FUE pro Kopf) Jeder „normale“ Mitarbeiter ohne ERP-Kernaufgaben
Developer User (Nur Private Edition!) Voller Zugriff auf den ABAP-Code, Modifikationen und Entwicklungs-Tools. 0,5 Nutzer = 1 FUE (2 FUE pro Kopf) Inhouse-ABAP-Entwickler, Systemadministratoren

Der große SAM-Fallstrick:

Die Zuweisung, welcher Nutzer welcher Kategorie angehört, erfolgt in der Cloud automatisch über die zugewiesenen Berechtigungsrollen (Rollen-Mapping).

Wenn Sie einem Lagermitarbeiter (eigentlich Core User) auch nur eine einzige Berechtigung aus der Finanzbuchhaltung (z. B. Kontenprüfung) zuweisen, stuft das SAP-System ihn sofort als Advanced User ein. Aus 0,2 FUE-Punkten wird schlagartig 1,0 FUE. Das frisst Ihr Kontingent im Hintergrund unbemerkt auf und führt im nächsten SAP-Audit (Digital Audit) zu teuren Nachzahlungsforderungen.

Wichtig: Das FUE-Modell gilt nicht automatisch für On-Premise- oder Private-Cloud-Verträge. Prüfen Sie, welches Modell in Ihrem Vertrag steht.

In der Cloud kaufen Sie keine dauerhafte Lizenz, sondern mieten ein Nutzungsrecht für eine definierte Laufzeit – typischerweise ein bis drei Jahre. Das hat mehrere Konsequenzen:

Kein Eigentum: Läuft der Vertrag aus und verlängern Sie nicht, erlischt das Nutzungsrecht sofort. On-Premise-Lizenzen dagegen gehören Ihnen dauerhaft – auch wenn der Wartungsvertrag endet.

Laufendes Monitoring statt Jahresvermessung: SAP überwacht Cloud-Systeme kontinuierlich. Es gibt keine einmalige Jahresmessung wie bei On-Premise. Überschreitungen werden zeitnah erkannt und führen zu Nachlizenzierungsforderungen.

Automatische Updates: Cloud-Systeme werden von SAP laufend aktualisiert. Das kann neue Funktionen aktivieren – und damit neue Lizenzpflichten auslösen, ohne dass Sie aktiv etwas tun.

Weniger Verhandlungsspielraum: Die Preismodelle in der Cloud sind stärker standardisiert als bei klassischen On-Premise-Verträgen. Rabattverhandlungen sind möglich, aber der Spielraum ist geringer.

Für Mittelstandsunternehmen, die aus der On-Premise-Welt kommen, ist der Wechsel in die Cloud ein kultureller Bruch: Lizenzmanagement wird vom Jahresprojekt zur laufenden Aufgabe.

Ein Subscription-Modell bedeutet: Sie zahlen eine wiederkehrende Gebühr – monatlich oder jährlich – für das Nutzungsrecht an der Software. Klingt simpel, hat aber weitreichende Konsequenzen.

Abhängigkeit steigt: Bei On-Premise haben Sie die Software gekauft. Sie können sie – theoretisch – weiterbetreiben, auch wenn SAP keine Wartung mehr anbietet. Bei Subscription endet das Nutzungsrecht mit dem Vertrag. SAP weiß das und nutzt es bei Verlängerungsverhandlungen.

Preiserhöhungen bei Renewal: SAP hat in der Vergangenheit bei Vertragsverlängerungen die Preise erhöht. Im Subscription-Modell ist das strukturell einfacher als bei Einmalkäufen, weil der Kunde gezwungen ist zu verlängern, wenn er die Software weiter nutzen will.

Mengenflexibilität nach unten: Ein Vorteil von Subscriptions ist, dass Sie bei Verlängerungen Mengen reduzieren können – anders als bei On-Premise, wo Sie gekaufte Lizenzen nicht zurückgeben können. Das ist real, aber die Hürden für Reduzierungen sind in der Praxis oft höher als im Vertrag suggeriert.

Lock-in durch Integration: Wer SAP-Cloud-Produkte tief in seine Prozesse integriert hat, kann nicht einfach wechseln. Das erhöht die Verhandlungsmacht von SAP bei Renewals erheblich.

GROW with SAP ist das Cloud-Angebot von SAP, das sich explizit an den Mittelstand richtet – im Unterschied zu Rise with SAP, das eher auf Großunternehmen und komplexe Migrationen ausgerichtet ist.

GROW with SAP basiert auf SAP ERP Cloud (früher: S/4HANA Cloud Public Edition) und bietet ein standardisiertes Einführungspaket mit vorkonfigurierten Prozessen, beschleunigten Implementierungsmethoden und einem festen Preisrahmen.

Was das lizenzrechtlich bedeutet:

  • Lizenzierung über das FUE-Modell, analog zu SAP ERP Cloud.
  • Weniger Verhandlungsspielraum als bei individuellen Enterprise-Verträgen – die Pakete sind stärker standardisiert.
  • Eingeschränkte Anpassungsmöglichkeiten bedeuten auch, dass Lizenzoptimierungen über Rollenbereinigung weniger Spielraum haben als bei On-Premise.

Für Mittelstandsunternehmen, die neu auf SAP setzen oder einen klaren Schnitt machen wollen, kann GROW eine sinnvolle Option sein. Für Unternehmen mit bestehenden SAP-Landschaften und gewachsenen Prozessen ist es oft zu eingeschränkt.

Der strukturelle Unterschied ist fundamental: On-Premise bedeutet Kauf, Rise with SAP bedeutet Miete.

On-Premise:

  • Sie kaufen Named-User-Lizenzen und Engine-Lizenzen einmalig.
  • Dazu kommt ein jährlicher Wartungsvertrag (typischerweise 22 Prozent des Verkaufspreises).
  • Die Lizenzen gehören Ihnen dauerhaft.
  • Vermessung einmal jährlich, Nachzahlung wenn nötig.

Rise with SAP:

  • Alles ist in einer monatlichen oder jährlichen Subscription gebündelt: Lizenzen, Infrastruktur, Basis-Support.
  • Kein Eigentum – Nutzungsrecht endet mit Vertragslaufzeit.
  • Kontinuierliches Monitoring durch SAP.
  • Weniger Transparenz über die genaue Kostenstruktur, weil alles gebündelt ist.

Ein häufiges Problem in der Praxis: SAP rechnet die Kosten für Rise with SAP sehr optimistisch (ohne zusätzliche Infrastrukturkosten etc.) und nimmt sehr hohe Kosten für Ihre Infrastruktur, Ihr Personal und Ihren internem Aufwand an. Das ergibt ein verzerrtes Bild. Ein seriöser TCO-Vergleich über fünf bis sieben Jahre ist Pflicht, bevor man unterschreibt.

Das ist eine der kritischsten Fragen beim Cloud-Wechsel – und eine, die SAP-Kunden oft zu spät stellen.

Grundsätzlich gilt: Ihre On-Premise-Lizenzen laufen weiter, solange Ihr Wartungsvertrag aktiv ist. Sie können sie nicht einfach in Cloud-Subscriptions umtauschen – zumindest nicht ohne explizite vertragliche Regelung.

Conversion-Rechte: In vielen Verträgen gibt es sogenannte Umtauschrechte, die erlauben, bestehende On-Premise-Lizenzen anteilig auf Cloud-Subscriptions anzurechnen. Diese Rechte sind an Fristen geknüpft und verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Wie hoch die Anrechnung ist, hängt vom Vertrag und von der Verhandlungsposition ab.

Was Sie vermeiden müssen: Doppelzahlung. Wer On-Premise-Wartung weiter zahlt und gleichzeitig eine Cloud-Subscription aufbaut, zahlt doppelt – manchmal über Jahre, weil die Migration länger dauert als geplant. Das ist im Mittelstand keine Seltenheit.

Empfehlung: Klären Sie vor jedem Cloud-Projekt, welche Conversion-Rechte Sie haben, bis wann sie gelten und wie Sie die Transition strukturieren, um Doppelkosten zu minimieren. Zumindest eine stufenweise Stilllegung der On-Premise-Lizenzen und deren Wartung sollte vereinbart werden.

In On-Premise-Systemen war Lizenzmanagement traditionell eine Jahresaufgabe: einmal vermessen, Ergebnis an SAP melden, fertig. In der Cloud ist das grundlegend anders.

SAP hat in Cloud-Systemen direkten Zugriff auf Nutzungsdaten und überwacht diese laufend. Überschreitungen werden nicht erst beim nächsten Audit sichtbar, sondern zeitnah. Das hat direkte Konsequenzen:

  • Monatliche Überprüfung ist Pflicht: Inaktive Accounts deaktivieren, Lizenztypen bei veränderten Aufgaben anpassen, neue User korrekt einordnen – das muss monatlich passieren, nicht jährlich.
  • Automatisierung wird wichtiger: Manuelle Prozesse, die On-Premise noch funktioniert haben, sind in der Cloud zu langsam. Tools und automatisierte Workflows für User-Lifecycle-Management sind kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
  • Transparenz ist zweiseitig: SAP sieht, was Sie nutzen. Das reduziert Spielraum bei Diskussionen über Vermessungsergebnisse – anders als On-Premise, wo Sie eigene Messmethoden argumentieren können.

Für Lizenzverantwortliche bedeutet das eine spürbare Mehrbelastung im laufenden Betrieb – sofern keine geeigneten Tools und Prozesse etabliert sind.

SAP betreibt neben S/4HANA eine Vielzahl weiterer Cloud-Produkte, die eigenständig lizenziert werden und in vielen Unternehmen bereits im Einsatz sind – oft ohne dass der Lizenzverantwortliche den vollen Überblick hat.

Die wichtigsten:

  • SAP SuccessFactors: Cloud-HCM-Suite für Personalmanagement, Recruiting, Learning und Performance. Lizenzierung über User-Subscriptions, getrennt von SAP ECC oder S/4HANA.
  • SAP Ariba: Einkaufs- und Beschaffungsplattform. Lizenzierung oft transaktionsbasiert oder über Subscription-Pakete.
  • SAP Concur: Reisekosten- und Spesenverwaltung. Ebenfalls eigenständige Subscription.
  • SAP Customer Experience (CX) / SAP Sales Cloud: CRM-Funktionen in der Cloud.
  • SAP Datasphere / SAP Analytics Cloud: Daten- und Analyseplattformen, lizenziert über Nutzungsvolumen oder User-Subscriptions.

Warum das lizenzrelevant ist: Jedes dieser Produkte hat eine eigene Vertragsstruktur, eigene Metriken und eigene Compliance-Anforderungen. Wer sie nicht aktiv managed, zahlt für ungenutzte Kapazitäten oder riskiert Überschreitungen. Oft sind diese Produkte von verschiedenen Abteilungen eingeführt worden – ohne zentrales Lizenzmanagement.

Die SAP Business Technology Platform (BTP) ist das technologische Fundament der modernen SAP-Welt – gewissermaßen das Schweizer Taschenmesser für Integration, Erweiterung und Datenmanagement. Seit SAP die Strategie „Clean Core“ (also den SAP-Standard in S/4HANA unangetastet zu lassen) aggressiv vorantreibt, führt an der BTP kaum noch ein Weg vorbei.

Sie ersetzt die klassischen kundeneigenen Z-Entwicklungen im Core und verlagert diese in die Cloud.

Die 4 Säulen der SAP BTP

Die Plattform bündelt weit über 90 verschiedene Services, die sich im Wesentlichen auf vier Kernbereiche verteilen:

  1. Integration (z. B. SAP Integration Suite): Das Bindeglied, um SAP-Systeme untereinander oder mit Drittsystemen (wie Salesforce, Odoo oder Legacy-Software) zu verknüpfen.
  2. Anwendungsentwicklung & Automatisierung (z. B. SAP Build): Hier entstehen Custom Apps oder automatisierte Workflows (RPA), ohne den S/4HANA-Kern zu modifizieren.
  3. Daten & Analysen (z. B. SAP Datasphere, SAP Analytics Cloud): Die zentrale Instanz für Data Warehousing, Datenharmonisierung und Analytics.
  4. Künstliche Intelligenz (z. B. Joule, AI Core): Bereitstellung von Business-AI-Szenarien.
Wann wird die BTP konkret lizenzrelevant?

Im Gegensatz zum klassischen ERP-System lizenziert die SAP BTP technisch metrisch und verbrauchsabhängig, nicht primär nach namentlich genannten Nutzern (Named Users). Lizenzrelevant wird das Ganze in folgenden Szenarien:

  1. Beim Umstieg auf S/4HANA (Clean-Core-Strategie)

    Sobald individuelle Geschäftsprozesse abgebildet werden sollen, die der S/4HANA-Standard nicht hergibt, dürfen diese nicht mehr als klassische Modifikation im Core programmiert werden. Jede Side-by-Side-Erweiterung auf der BTP erzeugt Cloud-Verbrauch (Compute-Leistung, Speicher, API-Aufrufe).

  2. Bei jeglicher Systemintegration

    Wer S/4HANA Cloud einführt, nutzt für die Anbindung von Non-SAP-Systemen fast immer die SAP Integration Suite. Lizenzrelevant wird hier die Anzahl der genutzten Mandanten (Tenants) sowie das Daten- bzw. Nachrichtenvolumen (Messages).

  3. Indirekte Nutzung durch Standard-Cloud-Apps

    Viele moderne SAP-Cloud-Anwendungen (wie SuccessFactors, Ariba oder IBP) nutzen im Hintergrund unbemerkt BTP-Kapazitäten für das Event-Processing oder den Datenaustausch. Auch das greift auf die BTP-Lizenzierung zurück.

Die Abrechnung erfolgt im Wesentlichen über sogenannte Capacity Units (CU) – eine universelle Währung der SAP, mit der die verschiedenen Services intern verrechnet werden. Dafür gibt es drei primäre Vertragsmodelle:

Modell Funktionsweise Für wen geeignet? Risiko / Vorteil
Subscription (Abonnement) Feste Services werden für eine feste Laufzeit zu einem Fixpreis abonniert (z. B. 3 Jahre Integration Suite). Unternehmen mit absolut vorhersehbarem, konstantem Bedarf. Vorteil: Hohe Budgetsicherheit.

Risiko: Unflexibel; ungenutzte Kapazitäten verfallen (Überlizenzierung).
Pay-As-You-Go (PAYG) Zugriff auf fast alle Services ohne finanzielle Mindestverpflichtung. Abgerechnet wird monatlich exakt nach Verbrauch. Einsteiger, PoCs (Proof of Concepts) oder unvorhersehbare Projektphasen. Vorteil: Kein finanzielles Risiko vorab.

Risiko: Höchste Unit-Preise (keine Rabatte).
CPEA / BTPEA (Cloud Platform Enterprise Agreement) Das Unternehmen kauft im Voraus ein jährliches Guthaben (Prepaid-Pool) an Capacity Units. Der tatsächliche Verbrauch wird monatlich dagegen gerechnet. Etablierte Enterprise-Kunden mit strategischer BTP-Nutzung. Vorteil: Attraktive Rabatte (oft 20–40 % auf den Listenpreis).

Risiko: „Use it or lose it“ – ungenutztes Guthaben verfällt am Jahresende.

Da die BTP-Kosten durch den tatsächlichen Ressourcenverbrauch explodieren können, ist ein aktives FinOps-Management unerlässlich. Typische Fallstricke in der Praxis sind:

  • Die RISE-Falle: Viele Unternehmen erhalten über RISE with SAP oder GROW with SAP standardmäßig ein inkludiertes BTP-Startguthaben. Da dieses selten sauber auditiert wird, kaufen Unternehmen in Folgeprojekten oft zusätzliche CUs ein, die sie eigentlich schon besitzen.
  • Ungesteuerte Entwicklungsinstanzen: Eine HANA-Cloud-Datenbank oder eine Entwicklungsumgebung, die im Testbetrieb 24/7 durchläuft, verbrennt kontinuierlich Credits – auch nachts und am Wochenende. Automatisierte Shutdown-Szenarien sparen hier schnell 15–25 % der Kosten.
  • Service-Tier-Wildwuchs: Der Wechsel von einem Standard– zu einem Premium– oder Advanced-Service-Tier (z. B. bei der Integration Suite) erhöht die Abbuchungsrate der Capacity Units oft um das 3- bis 5-Fache. Die Entwicklerteams müssen hier zwingend engmaschig gesteuert werden.

Ein realistischer Kostenvergleich zwischen On-Premise und Cloud ist komplexer, als SAP-Verkaufspräsentationen vermuten lassen. Wer nur die Subscription-Kosten mit der bisherigen Wartungsgebühr vergleicht, rechnet falsch.

Was in den TCO-Vergleich gehört:

On-Premise-Seite: Wartungsgebühren, Infrastrukturkosten (Server, Betrieb, Strom), interne IT-Personalkosten, Kosten für Upgrades und Projekte, Kosten für Eigenentwicklungen und deren Wartung.

Cloud-Seite: Subscription-Kosten, Implementierungskosten für die Migration, Kosten für Prozessanpassungen (weil Eigenentwicklungen wegfallen), laufende Kosten für Add-ons und Integrationen, erhöhter Aufwand für laufendes Lizenzmanagement.

Typische Fallstricke:

  • Migrationsprojekte dauern länger als geplant – in dieser Zeit zahlen Sie doppelt.
  • Eigenentwicklungen, die On-Premise kostengünstig betrieben werden, müssen in der Cloud neu gebaut oder durch teure Standard-Add-ons ersetzt werden.
  • Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen sind in der Cloud strukturell einfacher durchzusetzen als On-Premise.

Lassen Sie sich von SAP und Implementierungspartnern konkrete Zahlen geben – und prüfen Sie diese kritisch. Ein unabhängiger TCO-Vergleich über fünf bis sieben Jahre ist die Basis für eine fundierte Entscheidung.

Nutzen Sie die Expertise von unabhängigen Lizenzberatern, um eine korrekte ROI-Betrachtung durchzuführen.

Ein Cloud-Vertrag ist eine langfristige Bindung mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Diese Fragen sollten vor der Unterschrift geklärt sein:

Zur Laufzeit und Flexibilität:

  • Wie lang ist die Mindestlaufzeit? Was passiert danach?
  • Kann ich Mengen bei Verlängerung reduzieren – und unter welchen Bedingungen?
  • Was passiert mit meinen Daten, wenn ich den Vertrag nicht verlängere?

Zu den Kosten:

  • Was ist im Subscription-Preis enthalten – und was nicht?
  • Welche Preiserhöhungen sind bei Renewal vertraglich möglich?
  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei Überschreitung von Nutzungsgrenzen?

Zur Compliance:

  • Wie überwacht SAP die Nutzung – und welche Konsequenzen hat eine Überschreitung?
  • Welche Meldepflichten habe ich als Kunde?

Zur Migration:

  • Welche Conversion-Rechte habe ich für bestehende On-Premise-Lizenzen?
  • Wie lange kann ich On-Premise und Cloud parallel betreiben – und zu welchen Kosten?

Zum Support:

  • Welches Support-Level ist enthalten?
  • Wer ist verantwortlich, wenn Systemprobleme entstehen – SAP, der Hosting-Partner oder ich?

Wer diese Fragen nicht vor der Unterschrift klärt, klärt sie während der Vertragslaufzeit – dann aber mit deutlich weniger Verhandlungsmacht.

C. Kostenstruktur

Eine SAP-Lizenzrechnung wirkt auf den ersten Blick simpel: Positionen, Mengen, Preise. In der Praxis steckt der Teufel im Detail.

Typische Bestandteile sind: Named-User-Lizenzen nach Typ und Anzahl, Engine-Lizenzen mit ihren jeweiligen Metriken (z. B. Anzahl Belege, Umsatzvolumen), Wartungsgebühren auf den Lizenzgesamtwert, sowie gegebenenfalls Subscription-Positionen für Cloud-Komponenten.

Worauf Sie achten sollten:

  • Listenpreis vs. tatsächlicher Preis: SAP-Rechnungen basieren formal auf Listenpreisen, aber kaum ein Kunde zahlt diese. Die relevanten Rabatte stehen im Vertrag – nicht auf der Rechnung selbst.
  • Wartung auf Basis welchen Werts? Die Wartungsgebühr (typischerweise 22 Prozent) wird auf den Lizenzwert berechnet – aber auf welchen? Den ursprünglichen Kaufpreis oder den aktuellen Listenpreis? Das macht über Jahre einen erheblichen Unterschied.
  • Einzelpositionen nachvollziehen: Jede Position sollte einem konkreten Vertragsbestandteil zuordenbar sein. Wenn Sie eine Position nicht zuordnen können, fragen Sie nach – bevor Sie zahlen.

Der Listenpreis ist der offizielle, von SAP veröffentlichte Preis pro Lizenzeinheit. Er dient als Ausgangsbasis für Verhandlungen – ist aber faktisch selten der Preis, den jemand tatsächlich zahlt.

Der „Straßenpreis“ (in der Praxis eher: der verhandelte Preis) ergibt sich aus Rabatten, die im individuellen Vertrag vereinbart wurden. Diese Rabatte können erheblich sein und variieren stark je nach Verhandlungsgeschick, Vertragsvolumen, Zeitpunkt im SAP-Geschäftsjahr und strategischer Bedeutung des Kunden für SAP.

Was das praktisch bedeutet:

  • Ihr individueller Rabattsatz ist vertraulich und steht meist nicht explizit als Prozentsatz im Vertrag, sondern ergibt sich aus der Differenz zwischen Listenpreis und vereinbartem Preis pro Position.
  • Bei Nachkäufen (z. B. zusätzliche Named User) gilt oft nicht automatisch derselbe Rabattsatz wie beim ursprünglichen Vertrag – das muss verhandelt werden.
  • Der Listenpreis ist auch deshalb relevant, weil er die Basis für die Wartungsberechnung sein kann – je nach Vertragskonstruktion.

Kennen Sie Ihren effektiven Rabattsatz für jede Lizenzkategorie. Ohne diese Information verhandeln Sie bei jedem Nachkauf aus einer schwachen Position.

SAP berechnet für On-Premise-Lizenzen eine jährliche Wartungsgebühr, die beim Enterprise-Support üblicherweise bei rund 22 Prozent des Lizenzwerts liegt.

Die entscheidende Frage ist: 22 Prozent von was?

  • Vom ursprünglichen Kaufpreis (netto, nach Rabatt): Das ist für den Kunden günstiger, da der Wartungswert mit dem tatsächlich gezahlten Preis verknüpft ist.
  • Vom aktuellen Listenpreis: Da SAP die Listenpreise regelmäßig erhöht, steigt in diesem Fall die Wartungsgebühr automatisch mit – ohne dass Sie zusätzliche Lizenzen erhalten.

Diese Frage entscheidet über erhebliche Summen über die Vertragslaufzeit. Bei älteren Verträgen ist die Berechnungsgrundlage oft unklar formuliert oder wurde über die Jahre durch Nachträge verändert. Eine genaue Prüfung der Wartungsklausel im Vertrag – inklusive aller Nachträge – ist daher unerlässlich.

Zusätzlich ist im Supportvertrag in der Regel eine jährliche Erhöhung der Wartung vorgesehen. Beträgt diese z. B. 3 %, steigt die Wartung nach dem ersten Jahr auf 22,66 % und nach 5 Jahren bereits auf 25,5 %.

Die jährliche Supportgebühr ist an den kumulierten Wert der erworbenen On-Premises-Lizenzen gekoppelt. SAP ruft standardmäßig folgende Sätze auf:

  • SAP Standard Support: 18 % des Netto-Lizenzwerts pro Jahr.
  • SAP Enterprise Support: 22 % des Netto-Lizenzwerts pro Jahr.

Wichtig zu wissen: In den letzten Jahren hat SAP inflationsbedingte Anpassungsklauseln gezogen (z. B. Steigerungen um bis zu 5 % basierend auf dem IT-Dienstleistungsindex). Diese Erhöhungen betreffen beide Modelle gleichermaßen.

Wer 22 % statt 18 % bezahlt, muss prüfen, ob die Mehrleistungen des Enterprise Supports die Zusatzkosten rechtfertigen. In der Praxis zahlen viele Unternehmen den Aufpreis, ohne die exklusiven Features überhaupt zu nutzen.

Was bietet Enterprise Support mehr als Standard?

  • Schärfere SLAs bei Systemstillstand: Bei kritischen Fehlern (Severity 1 / Component Down) garantiert Enterprise Support eine Reaktionszeit von 1 Stunde (Standard: 2 Stunden) und eine Problemlösung/Workaround innerhalb von 4 Stunden (bei Standard nicht vertraglich zugesichert).
  • 24/7 Support für alle Prioritäten: Standard Support bietet den Rund-um-die-Uhr-Service nur bei Severity 1, ansonsten gelten die regionalen Bürozeiten.
  • Enterprise Support Academy & Services: Zugriff auf geführte Self-Services, Expertenberichte (z. B. SAP EarlyWatch Alerts) und kontinuierliche Qualitätsaudits zur Systemoptimierung.
  • Erweiterte Nutzung des SAP Solution Managers: Bestimmte tiefergehende Funktionen des SolMans (oder SAP Cloud ALM) für das Application Lifecycle Management setzen Enterprise-Verträge voraus.

Der Wechsel von ECC nach S/4HANA ist nicht nur ein technisches Migrationsprojekt, sondern hat eine eigenständige Kostenstruktur, die häufig unterschätzt wird. Folgende Kostenarten sollten Sie einplanen:

Lizenzkosten: Conversion bestehender ECC-Lizenzen in S/4HANA-Lizenztypen. Je nach Vertrag gibt es Umtauschrechte – diese sind aber meist nicht 1:1, sondern beinhalten Aufzahlungen („Delta-Lizenzkosten“).

Wartungskosten: Während der Migrationsphase laufen oft beide Wartungsverträge parallel – für das alte ECC-System und für die neue S/4HANA-Umgebung. Zwar wird die ECC-Umgebung in der Regel kostenfrei mit gewartet, aber für Third-Party-Datenbanken gilt dies oft nicht.

Implementierungskosten: Beratungsleistungen für die technische Migration, Anpassung von Eigenentwicklungen (Custom Code), Datenmigration, Tests.

Schulungskosten: S/4HANA bringt eine neue Bedienoberfläche (SAP Fiori) und teilweise veränderte Prozesse – Schulungsaufwand für die Belegschaft ist nicht zu unterschätzen.

Infrastrukturkosten: S/4HANA läuft auf der In-Memory-Datenbank HANA, die andere Hardwareanforderungen hat als die Datenbanken unter ECC.

Eine grobe Faustregel aus der Praxis: Die Lizenzkosten für die Conversion sind oft nur ein kleinerer Teil der Gesamtkosten – die größeren Posten liegen bei Implementierung und Custom-Code-Anpassung.

Conversion-Rechte (auch Umtauschrechte genannt) erlauben es, bestehende SAP-Lizenzen – meist ECC-Lizenzen – auf neue Lizenztypen, etwa für S/4HANA, anzurechnen, statt diese komplett neu zu kaufen.

Wie funktioniert das in der Praxis? Das hängt vom gewählten Migrationspfad ab:

  • Der On-Premises-Weg (Product / Contract Conversion): SAP ermittelt den historischen Netto-Einkaufswert Ihrer ECC-Lizenzen laut den alten Verträgen. Dieser Wert wird eins zu eins als Guthaben gegen den Preis der neuen S/4HANA-Lizenzen gerechnet. Sie zahlen für den Umtausch lediglich die Differenz – die sogenannte Delta-Lizenzgebühr. Allerdings begrenzt SAP den Maximalbetrag, der durch Anrechnung erbracht werden darf. Aktuell (im Jahr 2026) sind dies maximal 50%.
  • Der Cloud-Weg (RISE with SAP / Cloud Extension): Da Sie hier von Kauflizenzen auf ein Mietmodell (Subscription) umstellen, gibt es keine Delta-Lizenz. Stattdessen rechnet SAP den Wert der alten Lizenzen in Cloud Migration Credits um. Diese Credits mindern die jährliche Cloud-Gebühr über die erste Vertragslaufzeit. Wie hoch die Credits sind, ist Verhandlungssache. Die Altlizenzen stellen hier nur eine Ausgangsbasis dar.
Worauf Sie bei der Verhandlung achten sollten:
  • Anrechnungsquote: Wie viel Prozent des ursprünglichen Werts wird angerechnet? Diese Quote wird von SAP oft als fix kommuniziert, trotzdem kann sie verhandelt werden, je nach SAP-Vertriebsstrategie und Timing.
  • Fristen: Conversion-Rechte sind oft befristet. Verfallsdaten sollten Sie kennen und in Ihre Migrationsplanung einbeziehen – nicht umgekehrt.
  • Ausschlusskriterien kennen: Nicht jede Lizenz ist konvertierbar. Reine Third-Party-Lizenzen (z. B. von SAP vertriebene Datenbanken wie Oracle oder MS SQL sowie bestimmte Add-ons von Drittanbietern) sind vom Umtausch oft komplett ausgeschlossen oder unterliegen harten Restriktionen.
  • Engines nicht vergessen: Der Fokus liegt meist auf den teuren Named Usern. Vergessen Sie aber nicht die Engine-Lizenzen (z. B. für den Einkauf oder die Produktion). Auch hier stecken oft erhebliche historische Werte, die in S/4HANA-Gegenstücke (wie z. B. Lines of Business Applications) umgetauscht werden müssen.

Verhandlungstipp: Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Zusagen im Vertriebsgespräch. Conversion-Rechte, Anrechnungswerte und die genaue Zuordnung (Mapping-Tabellen von alt zu neu) müssen zwingend vor Projektschritt in einem separaten, schriftlichen Nachtrag (Addendum) fixiert werden.

Der Zeitpunkt beeinflusst Ihre Verhandlungsposition erheblich. Mehrere Faktoren spielen eine Rolle:

SAP-Geschäftsjahresende: SAP hat – wie viele Softwareunternehmen – ein Geschäftsjahr mit Quartalsabschlüssen, das Ende Dezember endet. Vertriebsteams stehen unter Druck, Deals bis zum Quartals- oder Jahresende abzuschließen. Verhandlungen in diesen Zeiträumen (insbesondere Q4) können für Kunden vorteilhafter sein – SAP ist eher bereit, Zugeständnisse zu machen.

Vor Vertragsverlängerung, nicht währenddessen: Wenn Ihr Wartungsvertrag oder Ihre Cloud-Subscription in wenigen Monaten ausläuft, sinkt Ihre Verhandlungsmacht rapide. Beginnen Sie Verhandlungen mindestens sechs bis zwölf Monate vor Ablauf.

Vor größeren Projekten: Wenn Sie eine S/4HANA-Migration, einen Cloud-Wechsel oder eine größere Erweiterung planen, ist das ein guter Zeitpunkt für Verhandlungen – SAP hat Interesse an dem Zusatzgeschäft und ist eher bereit, an anderer Stelle Zugeständnisse zu machen.

Nicht während eines laufenden Audits: Wenn SAP gerade eine Lizenzprüfung durchführt oder Compliance-Themen offen sind, ist Ihre Position geschwächt. Klären Sie Compliance-Fragen möglichst vor Beginn von Preisverhandlungen.

Es gibt mehr Verhandlungsspielraum als viele Kunden annehmen – aber der Spielraum variiert je nach Position im Vertrag.

Rabatte auf Listenpreise: Der offensichtlichste Hebel. Rabattsätze sind verhandelbar und hängen von Volumen, strategischer Bedeutung und Timing ab.

Anrechnung ungenutzter Lizenzen: Wenn Sie mehr Lizenzen gekauft haben als Sie nutzen („Shelfware“), kann das als Verhandlungsmasse für andere Themen dienen – etwa für die Umwandlung in andere Lizenztypen.

Wartungsbasis: Die Berechnungsgrundlage (Listenpreis vs. Vertragspreis) für die Wartung ist verhandelbar – insbesondere bei größeren Vertragsänderungen.

Sonderkonditionen bei Migrationsprojekten: Conversion-Quoten, Übergangsfristen für Doppelnutzung (On-Premise und Cloud parallel), Preisgarantien für Folgejahre.

Vertragslaufzeiten und Preisanpassungsklauseln: Längere Laufzeiten können niedrigere Preise bedeuten, schränken aber Flexibilität ein. Preisanpassungsklauseln (z. B. maximale jährliche Erhöhung) sind verhandelbar und sollten in jedem Vertrag stehen.

Was meist nicht verhandelbar ist: Die grundsätzliche Produktstruktur, FUE-Gewichtungen im Cloud-Modell oder generelle Geschäftsbedingungen außerhalb des kommerziellen Teils. Den Gesamtumsatz, den man mit SAP hat, kann man nur selten nach unten verhandeln. Es lässt sich nur das Wachstum begrenzen und die Menge an Lizenzen und Services erhöhen, die man dafür bekommt.

Shelfware bezeichnet Lizenzen, die ein Unternehmen gekauft hat, aber nicht oder nur teilweise nutzt – sie liegen quasi „im Regal“.

Wie entsteht Shelfware? Häufige Ursachen sind: Lizenzen wurden für ein geplantes Wachstum gekauft, das nicht eintrat. Mitarbeitende, für die Lizenzen gekauft wurden, haben das Unternehmen verlassen, die Lizenzen wurden aber nicht freigegeben. Projektphasen mit temporär höherem Lizenzbedarf sind vorbei, die Lizenzen wurden aber nicht reduziert. Engine-Lizenzen wurden für Funktionen gekauft, die nie produktiv eingesetzt wurden. Produkte wurden vom SAP-Vertrieb zu Sonderkonditionen in einen Vertrag aufgenommen, ohne dass ein Bedarf existiert.

Welche Auswirkungen hat das?

  • Direkte Kosten: Sie zahlen weiterhin Wartungsgebühren auf Lizenzen, die Sie nicht nutzen – typischerweise 22 Prozent pro Jahr auf den ungenutzten Wert.
  • Verhandlungsmasse: Bei Cloud-Wechseln oder S/4HANA-Migrationen kann Shelfware unter Umständen als Anrechnung genutzt werden – aber das muss aktiv verhandelt werden, SAP bietet das nicht proaktiv an.
  • Fehlende Transparenz: Shelfware bleibt oft unentdeckt, weil niemand regelmäßig prüft, welche gekauften Lizenzen tatsächlich genutzt werden.

Eine regelmäßige Inventur Ihrer Lizenzbestände gegen die tatsächliche Nutzung ist der erste Schritt, um Shelfware zu identifizieren und finanziell zu bewerten.

Kostenreduktion bei SAP-Lizenzen bedeutet nicht automatisch, dass Mitarbeitende weniger dürfen. Mehrere Stellschrauben wirken ohne funktionale Einschränkungen:

Lizenztyp-Optimierung: Viele User sind in zu teure Lizenztypen eingestuft, weil Rollen historisch gewachsen sind. Eine Analyse von Nutzung und Berechtigung deckt oft erhebliches Einsparpotenzial auf, ohne dass sich an der tatsächlichen Arbeit etwas ändert.

Bereinigung inaktiver User: Konten von ausgeschiedenen Mitarbeitenden oder ungenutzte technische Accounts, die fälschlich einen Lizenztyp tragen, verursachen unnötige Kosten.

Rollenbereinigung: Überflüssige Berechtigungen, die niemand mehr nutzt, können entfernt werden – das senkt nicht nur Lizenzkosten, sondern verbessert auch die IT-Sicherheit (Stichwort: Segregation of Duties).

Engine-Nutzung prüfen: Manche Engines werden lizenziert, aber kaum genutzt. Eine Prüfung kann zeigen, ob eine Reduktion oder ein anderer Vertragsbaustein günstiger ist.

Shelfware identifizieren: Ungenutzte Lizenzen verursachen Wartungskosten ohne Gegenwert.

Wichtig: Diese Maßnahmen wirken sich nicht negativ auf die tägliche Arbeit aus – sie korrigieren lediglich eine über Jahre gewachsene Diskrepanz zwischen Lizenzierung und tatsächlichem Bedarf.

Aber: Die Optimierung wirken sich bei Subscriptions erst nach dem nächsten Renewal aus. Bei Kauflizenzen im On-Premise-Bereich helfen Ihnen diese Optimierungen nur bei Nachkäufen weniger (Re-Harvesting) oder günstiger (Anrechnung) einzukaufen.

Eine Nachzahlung entsteht, wenn eine SAP-Vermessung ergibt, dass mehr Lizenzen genutzt werden als vertraglich erworben wurden – also eine Unterlizenzierung besteht.

Wie wird die Nachzahlung berechnet? Grundsätzlich wird die Differenz zwischen genutzten und lizenzierten Einheiten zu Listenpreisen berechnet – nicht zu den ursprünglich verhandelten Rabattpreisen. Das ist ein zentraler Punkt: Auch wenn Sie beim ursprünglichen Kauf erhebliche Rabatte erhalten haben, wird die Nachlizenzierung in der Regel zum aktuellen Listenpreis fällig.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe?

  • Anzahl und Art der zusätzlich benötigten Lizenzen.
  • Aktuelle Listenpreise zum Zeitpunkt der Nachlizenzierung (diese steigen tendenziell mit der Zeit).
  • Eventuelle rückwirkende Wartungsgebühren für den Zeitraum der Unterlizenzierung.

Was Sie tun können: Eine Nachzahlungsforderung ist nicht automatisch final. Es gibt in der Regel Verhandlungsspielraum – etwa über alternative Lizenztypen, Bündelungen mit anderen Vertragsthemen oder eine Reduzierung durch nachträgliche Optimierung (z. B. Bereinigung von Berechtigungen vor dem offiziellen Nachweis). Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Ergebnisse der Vermessung verstehen und kritisch hinterfragen können, bevor Sie eine Forderung akzeptieren.

SAP erhöht regelmäßig die Listenpreise für seine Produkte. Wie sich das auf Ihren bestehenden Vertrag auswirkt, hängt von der Vertragsstruktur ab.

Bei On-Premise-Lizenzen: Der einmal gekaufte Lizenzbestand ändert sich nicht – Sie zahlen nicht automatisch mehr für bereits gekaufte Lizenzen. Kritisch wird es jedoch bei der Wartungsberechnung: Wenn die Wartung auf Basis des aktuellen Listenpreises berechnet wird, steigen Ihre Wartungskosten mit jeder Preiserhöhung – ohne zusätzlichen Gegenwert.

Bei Nachkäufen: Zusätzliche Lizenzen, die Sie nach einer Preiserhöhung kaufen, unterliegen den neuen Preisen – sofern Ihr Vertrag keine Preisgarantie für Nachkäufe enthält.

Bei Cloud-Subscriptions: Hier ist der Effekt direkter. Bei Vertragsverlängerungen können neue, höhere Preise zur Anwendung kommen – sofern keine Preisanpassungsklausel mit einer Obergrenze (Cap) vereinbart wurde.

Was Sie tun können: Verhandeln Sie Preisanpassungsklauseln mit einer maximalen jährlichen Erhöhung (z. B. gekoppelt an einen Index) – sowohl für Wartung als auch für Cloud-Subscriptions. Ohne solche Klauseln sind Sie Preiserhöhungen weitgehend ausgesetzt.

Aus der Praxis lassen sich einige wiederkehrende Muster identifizieren, die besonders häufig zu überhöhten Lizenzkosten führen:

Zu breite Rollen für Führungskräfte: Führungskräfte erhalten oft Rollenpakete, die weit über ihren tatsächlichen Bedarf hinausgehen – mit der Begründung, sie „könnten ja mal“ Zugriff brauchen. Das treibt Lizenztypen unnötig hoch.

Projektrollen, die nie zurückgenommen werden: Während eines Projekts erhalten Mitarbeitende erweiterte Berechtigungen. Nach Projektende werden diese selten wieder entzogen.

Dauerhaft aktive Firefighter-Zugänge: Notfallzugänge mit erweiterten Rechten, die eigentlich nur temporär für Störungsbehebung gedacht sind, bleiben oft dauerhaft aktiv und tragen einen entsprechenden Lizenztyp.

Sammelrollen „für alle Fälle“: Pauschale Rollenpakete, die viele Funktionen abdecken, „damit man nicht ständig nachfragen muss“ – diese führen regelmäßig zu Überlizenzierung.

Falscher Default-Lizenztyp: Wenn der systemweite Standard-Lizenztyp zu hoch eingestellt ist, werden neue User automatisch teuer eingestuft, selbst wenn ihr tatsächlicher Bedarf gering ist.

Fehlender User-Lifecycle-Prozess: Ohne klaren Prozess für Ein-, Um- und Austritte sammeln sich über Jahre Karteileichen und falsch zugeordnete Lizenztypen an.

Diese Muster sind kein technisches, sondern ein organisatorisches Problem – und entsprechend auch organisatorisch zu lösen.

Die Verhandlung mit SAP bei einer verteilten Unternehmensstruktur erfordert eine klare vertragliche Klammer. Ohne die richtigen Klauseln riskieren Sie, dass Tochtergesellschaften rechtlich wie externe Dritte behandelt werden oder dass Kosten für ungenutzte Standorte explodieren.

  1. Die wichtigste Klausel: Die „Affiliate-Regelung“ (Verbundklausel)

    Verhandeln Sie zwingend eine präzise definierte Affiliate-Klausel im Rahmenvertrag. Diese regelt, welche Tochtergesellschaften die Lizenzen überhaupt nutzen dürfen.

    • Der Standard: SAP definiert verbundene Unternehmen oft standardmäßig mit einer >50%-Mehrheitsbeteiligung.
    • Das Verhandlungsziel: Versuchen Sie, diese Schwelle abzusenken (z. B. auf „maßgeblichen Einfluss“ oder >25%-Beteiligung), falls Sie Joint Ventures oder strategische Mindestbeteiligungen halten. Sorgen Sie zudem dafür, dass einmal aufgenommene Gesellschaften bei einem späteren Sinken der Beteiligungsschwelle eine Übergangsfrist (z. B. 12 bis 24 Monate) erhalten, um den Betrieb geordnet umzustellen.

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  2. Zentraler Einkauf vs. dezentrale Nutzung

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    Kaufen Sie Lizenzen und Subscriptions grundsätzlich zentral über die Holding oder die Muttergesellschaft ein (Zentralvertrag).

    • Der Vorteil: Sie bündeln das gesamte Einkaufsvolumen und erreichen dadurch deutlich höhere Rabattstaffeln bei SAP.
    • Das Recht zur Untervermietung: Der Zentralvertrag muss der Holding explizit das Recht einräumen, die Lizenzen und Cloud-Services an die definierten Tochtergesellschaften intern „unterzuvermieten“ oder weiterzuberechnen (Right to allocate/sub-license), ohne dass SAP hierfür zusätzliche Gebühren verlangt.

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  3. Das „Cross-Border-Nutzungsrecht“ sichern

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    Wenn Ihre Standorte oder Töchter im Ausland sitzen, greift die sogenannte Territory-Klausel der SAP. Standardmäßig dürfen Lizenzen oft nur in dem Land genutzt werden, in dem sie gekauft wurden.

    • Die Gefahr: Greift ein Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft in den USA oder China auf ein zentral in Deutschland gehostetes SAP-System zu, kann SAP dies beim Audit als Verletzung der regionalen Nutzungsrechte werten.
    • Das Verhandlungsziel: Vereinbaren Sie ein weltweites Nutzungsrecht (Worldwide Usage Right) im Vertrag. Das ist besonders wichtig, wenn Sie globale Shared Service Center (z. B. im HR- oder Finanzbereich) aufbauen.

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  4. Die Metriken-Falle bei Konzern-Engines entschärfen

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    Ein fataler und teurer Fallstrick liegt bei Engine-Lizenzen oder Cloud-Services, die nach globalen Metriken wie Revenue (Umsatz) oder Total Employees (Mitarbeiteranzahl) abgerechnet werden.

    • Die Gefahr: Laut den Standard-Lizenzbedingungen der SAP gilt bei diesen Metriken immer der Umsatz oder die Mitarbeiterzahl des Gesamtkonzerns – selbst dann, wenn das Produkt real nur von einer einzigen, kleinen Tochtergesellschaft genutzt wird.
    • Das Verhandlungsziel: Dieser erhebliche Nachteil muss im Vertrag zwingend durch Sonderregelungen (Custom Metrics / Special Stipulations) ausgeräumt werden. Verhandeln Sie eine Deckelung, die die Metrik explizit auf den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl der tatsächlich nutzenden Einheiten beschränkt (z. B. „Kalkulationsbasis: Nur Umsatz der Division X“). Alternativ können Sie für diese Gesellschaften feste, nutzungsunabhängige Pauschalen (Flatrates) vereinbaren.

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  5. Die „Divestiture-Klausel“ für den Firmenverkauf (M&A)

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    Was passiert, wenn eine Tochtergesellschaft verkauft wird? Ohne vertragliche Vorsorge verbleiben die Lizenzen bei der Mutter (wo sie nun brachliegen), während die verkaufte Tochter sofort komplett neue, teure Lizenzen bei SAP kaufen muss.

    • Die Lösung: Verhandeln Sie eine M&A- oder Divestiture-Klausel. Diese erlaubt es, bei einem Firmenverkauf einen definierten Teil der Lizenzen und den dazugehörigen Supportvertrag unbürokratisch und ohne Strafgebühren auf die verkaufte Gesellschaft zu übertragen. SAP gewährt hier meist eine Übergangsphase von 6 bis 12 Monaten.

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Verhandlungstipp: Nutzen Sie die Internationalität als Hebel. SAP vertreibt ihre Software über regionale Vertriebsgesellschaften (z. B. SAP Deutschland, SAP America). Die länderspezifischen Vertriebsteams stehen im internen Wettbewerb. Wenn Sie als Konzern signalisieren, den Vertrag im Zweifel über die ausländische Holding abzuschließen, erhöht das den Verhandlungsdruck auf Ihr lokales SAP-Vertriebsteam massiv.

D. Compliance & Risiken

Die Begriffe „Vermessung“ und „Audit“ werden oft synonym verwendet, beschreiben aber unterschiedliche Dinge.

Vermessung bezeichnet den technischen Prozess, bei dem lizenzrelevante Daten aus Ihren SAP-Systemen erhoben werden – typischerweise mit dem Tool LAW (License Administration Workbench) oder dessen Nachfolger. Die Vermessung zählt User, ordnet Lizenztypen zu und erfasst Engine-Metriken zu einem bestimmten Stichtag.

Audit (auch „System Measurement“ oder formale Lizenzprüfung genannt) ist der vertragliche Prozess, bei dem SAP von Ihnen die Ergebnisse der Vermessung einfordert, diese prüft und gegebenenfalls Nachzahlungsforderungen ableitet.

Der Unterschied ist wichtig: Die Vermessung führen Sie selbst durch – Sie haben Kontrolle über den Prozess, die Vorbereitung und die Interpretation der Ergebnisse. Das Audit ist der Moment, in dem Sie diese Ergebnisse SAP gegenüber vertreten müssen. Eine gute Vorbereitung auf das Audit beginnt also lange vor dem eigentlichen Audit – nämlich bei einer gut vorbereiteten, selbst durchgeführten Vermessung.

SAP hat vertraglich das Recht, jährlich eine Vermessung anzufordern – dieses Recht ist in praktisch allen On-Premise-Lizenzverträgen verankert. In der Praxis fordert SAP nicht zwingend jedes Jahr aktiv eine Abgabe, aber die Möglichkeit besteht durchgehend.

Wie läuft das ab? Üblicherweise erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung mit einer Frist – in der Praxis häufig um die 30 Tage – innerhalb derer Sie die Vermessungsergebnisse einreichen müssen.

Wie bereiten Sie sich vor?

  • Kontinuierliche interne Vermessung: Statt erst bei Aufforderung zu reagieren, führen Sie regelmäßig (z. B. quartalsweise) eine interne Vermessung durch. Dann ist das Ergebnis zum Zeitpunkt der offiziellen Anforderung keine Überraschung.
  • Dokumentation laufend pflegen: Lizenztyp-Zuordnungen, Ausnahmen, Begründungen – all das sollte dokumentiert sein, bevor SAP fragt, nicht erst danach.
  • Interne Freigabeprozesse: Bevor Sie Ergebnisse an SAP übermitteln, sollten diese intern geprüft und freigegeben werden – idealerweise mit Beteiligung von IT, Lizenzverantwortlichem und gegebenenfalls externem Berater.

Wer unvorbereitet in ein Audit geht, hat in 30 Tagen kaum Zeit, Optimierungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen – die Zahlen sind dann, was sie sind.

Vertraglich ist die Mitwirkungspflicht bei Vermessungen in der Regel klar geregelt – eine Nichteinhaltung der Frist ist ein Vertragsverstoß.

Mögliche Konsequenzen:

  • Eskalation: SAP kann formal mahnen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht einleiten.
  • Verlust von Verhandlungsspielraum: Wenn Sie eine Frist verstreichen lassen und SAP daraufhin eigene Annahmen trifft oder eskaliert, verschlechtert das Ihre Position erheblich – auch bei nachfolgenden Preisverhandlungen.
  • Vertrauensverlust: Eine wiederholt verspätete oder verweigerte Mitwirkung kann die Beziehung zum SAP-Account-Team belasten – mit Auswirkungen auf zukünftige Verhandlungen.

Was Sie tun können, wenn die Frist eng wird: Kommunizieren Sie proaktiv mit SAP. Eine Fristverlängerung ist in der Regel möglich, wenn Sie nachvollziehbare Gründe nennen und einen konkreten Abgabetermin in Aussicht stellen. Schweigen oder Ignorieren ist die schlechteste Option.

Die Übermittlungspflicht ist auf lizenzrelevante Daten beschränkt – nicht auf alle Unternehmensdaten.

Was typischerweise übermittelt wird:

  • Ergebnisse des LAW-Tools (User-Zählungen nach Lizenztyp, System für System)
  • Engine-Metriken gemäß den vertraglich definierten Kennzahlen
  • Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu Auffälligkeiten oder Sondersituationen

Was nicht automatisch übermittelt werden muss:

  • Interne Geschäftsdaten ohne direkten Lizenzbezug
  • Interne Optimierungsanalysen oder Vorbereitungsdokumente
  • Begründungen, die über das vertraglich Geforderte hinausgehen

Wichtig: Wenn SAP über das vertraglich Vereinbarte hinaus Daten anfordert – etwa detaillierte Systemzugriffsprotokolle oder interne Organisationsstrukturen – sollten Sie prüfen, ob dafür eine vertragliche Grundlage besteht, bevor Sie diese herausgeben. Im Zweifel: Rückfrage stellen, nicht automatisch alles liefern, was angefordert wird.

Der Default-Lizenztyp ist die systemweite Voreinstellung, die SAP einem User zuweist, wenn im Benutzerstamm kein expliziter Lizenztyp gepflegt wurde.

Warum ist das kritisch?

  • Ist der Default zu hoch eingestellt: Jeder neu angelegte User, bei dem vergessen wird, einen Lizenztyp zu setzen, wird automatisch teuer eingestuft. Bei Unternehmen mit regelmäßiger Personalfluktuation summiert sich das schnell zu erheblichen, unnötigen Kosten.
  • Ist der Default zu niedrig eingestellt: User mit umfangreichen Berechtigungen, denen versehentlich kein Lizenztyp zugeordnet wurde, erscheinen in der Vermessung möglicherweise unterlizenziert – mit Compliance-Risiko.

Was Sie tun sollten: Prüfen Sie regelmäßig, welcher Default-Lizenztyp in Ihrem System eingestellt ist, und stellen Sie sicher, dass dieser zu Ihrer tatsächlichen User-Struktur passt. Sie sollten vermeiden, dass User über den Default-Lizenztyp vermessen werden. Jedem Dialog-User sollte explizit ein korrekter Lizenztyp zugewiesen werden. Nur so ist eine Fehllizenzierung zu vermeiden. Mit Hilfe von Auswertungen im SAP können Sie alle User ermitteln, die den Default-Lizenztyp verwenden.

„Inaktiv“ ist keine feste, von SAP vorgegebene Definition – es ist eine Regel, die Sie als Unternehmen selbst festlegen und konsequent anwenden müssen.

Wie legen Sie die Regel fest? Typische Ansätze sind zeitbasiert – etwa: Ein Account, der seit 90 Tagen keinen Login hatte, gilt als inaktiv. Die genaue Frist hängt von Ihrer Unternehmenspraxis ab – manche Rollen (z. B. saisonale Mitarbeitende) erfordern längere Fristen.

Was tun Sie mit inaktiven Accounts?

  • Sperren: Erster Schritt – der Account kann sich nicht mehr anmelden, bleibt aber im System und wird weiterhin in der Vermessung gezählt.
  • Die Gültigkeit ändern: Nur wenn das Gültig-Bis-Datum in der Vergangenheit liegt, zählt der Account nicht mehr in der Vermessung.
  • Löschen: Endgültige Bereinigung – sollte erst nach einer definierten Frist und unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erfolgen.

Entscheidend ist die Dokumentation: Legen Sie schriftlich fest, ab wann ein Account als inaktiv gilt, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und in welchem Rhythmus die Prüfung erfolgt. Eine Regel, die nur „irgendwo in einem Prozessdokument“ steht, aber nicht gelebt wird, hilft im Audit nicht.

Doppelte User und technische User verzerren Vermessungsergebnisse auf unterschiedliche Weise – und müssen unterschiedlich behandelt werden.

Doppelte User entstehen typischerweise, wenn ein Mitarbeitender mehrere Accounts hat – etwa einen für das Produktivsystem und einen mit einer abweichenden Kennung für ein anderes System, ohne dass dies bewusst gesteuert wird, oder wenn bei einem Rollenwechsel ein neuer Account angelegt wird, ohne den alten zu deaktivieren. Jeder dieser Accounts kann separat einen Lizenztyp tragen – Sie zahlen also doppelt für eine Person.

Technische User sind Accounts, die nicht von Menschen, sondern von Schnittstellen, Hintergrundjobs oder automatisierten Prozessen genutzt werden. Sie benötigen in der Regel keinen kostenpflichtigen Lizenztyp – die Zuordnung sollte leer bleiben. Wird einem technischen Account fälschlich ein Lizenztyp zugeordnet, zählt dieser in der Vermessung mit, ohne dass ein realer Nutzungsbedarf dahintersteht.

Was Sie tun sollten:

  • Etablieren Sie klare Namenskonventionen für technische Accounts, damit diese im Reporting eindeutig identifizierbar sind.
  • Stellen Sie sicher, dass technische Accounts keinen Lizenztyp tragen, sofern dies vertraglich nicht erforderlich ist.
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Mitarbeitende mehrere aktive Accounts haben – und konsolidieren Sie diese, wo möglich. Wenn mehrere Accounts notwendig sind, z.B. mit unterschiedlichen Berechtigungen, sollte dies dokumentiert werden und ihre Anzahl dem Vermessungsergebnis zur Korrektur beigefügt werden.

Im Compliance-Kontext geht es weniger um die theoretische Definition von Lizenztypen, sondern um die nachweisbare und auditsichere Zuordnung im laufenden Betrieb.

Die zentrale Herausforderung: Das Unterlizenzierungs-Risiko

Das echte Compliance-Risiko bei einem Audit entsteht durch Unterlizenzierung: Wenn ein User als günstiger Functional– oder Productivity-User deklariert ist, im System aber Rechte besitzt oder nutzt, die vertraglich eine Professional-Lizenz erfordern, drohen massive Nachzahlungen zum Listenpreis. Eine Überlizenzierung (teure Lizenz für einen User mit minimalen Rechten) wird von SAP beim Audit hingegen klaglos akzeptiert.

Eine pauschale Zuordnung nach dem Motto „In der Abteilung X reicht für alle die günstigste Lizenz“ hält keinem Audit stand. Wie die Zuordnung erfolgen muss, hängt strikt vom Vertrag und der Systemgeneration ab.

Der fundamentale Paradigmenwechsel: ECC vs. S/4HANA

Um eine Nachlizensierung zu vermeiden, müssen Sie die beiden Systemwelten methodisch sauber trennen:

  • Die ECC-Welt (Historien-basiert): In der klassischen ECC-Logik gilt primär das Prinzip der tatsächlichen Nutzung. Das Regelwerk für Ihre interne Klassifizierung kann hier die real aufgerufenen Transaktionen der User als harte Entscheidungsgrundlage heranziehen. Wer eine Transaktion monatelang nicht nutzt, kann oft herabgestuft werden.
  • Die S/4HANA-Welt (Berechtigungs-basiert): Hier hat SAP die Spielregeln radikal verschärft. Für die S/4HANA-Lizenztypen (Professional, Functional, Productivity) verlangt SAP die zugewiesenen Berechtigungen als Basis. Es ist völlig irrelevant, ob ein User eine Funktion real nutzt – sobald seine zugewiesenen Rollen und Profile ihm theoretisch das Recht dazu einräumen, fordert SAP bei der Vermessung den entsprechenden Lizenztyp ein.
Was das für die Systemvermessung bedeutet:

Das zentrale Vermessungstool der SAP, die License Administration Workbench (LAW / LAW 2.0), misst nicht die tatsächliche Nutzung oder Aktivität im System. Die LAW konsolidiert lediglich die in den einzelnen Systemen manuell oder per Skript hinterlegten, zugewiesenen Lizenztypen der User. Die Compliance-Pflicht, diese Typen im Vorfeld sauber nach den jeweils gültigen ECC- oder S/4HANA-Vertragsregeln zu pflegen, liegt komplett beim Kunden.

Praxistipp: Dokumentieren Sie keine manuellen User-Listen, sondern definieren und pflegen Sie ein zentrales Lizenz-Regelwerk (Klassifizierungsmatrix). In S/4HANA-Umgebungen muss dieses Regelwerk zwingend mit Ihrem Berechtigungsmanagement (Identity & Access Management) verknüpft sein. Rollen müssen so geschnitten werden, dass sie keine „unbeabsichtigten“ höherwertigen Berechtigungen enthalten, die automatisch eine teure Professional-Lizenz triggern. Bei einem Audit weisen Sie SAP gegenüber nicht den einzelnen User nach, sondern die Stringenz Ihres dokumentierten, berechtigungsbasierten Regelprozesses.

Berechtigungen sind ein zentraler Faktor für die Lizenztyp-Zuordnung – insbesondere in S/4HANA, wo die Lizenzeinstufung stärker über Rollen und Berechtigungsobjekte erfolgt als über reine Transaktionsnutzung.

Das Grundproblem: Rollen wachsen über die Zeit. Ein Mitarbeitender bekommt für ein Projekt zusätzliche Berechtigungen, die nach Projektende nicht wieder entzogen werden. Ein Stellenwechsel führt zu neuen Rollen, die alten bleiben aber bestehen „für den Fall, dass“. Über Jahre summiert sich das zu Rollenpaketen, die weit über den tatsächlichen Bedarf hinausgehen – mit direkter Konsequenz für den Lizenztyp.

Wie oft sollten Rollen überprüft werden?

  • Mindestens jährlich, im Rahmen der Vorbereitung auf eine mögliche Vermessung.
  • Bei jedem Stellenwechsel, um alte Berechtigungen zeitnah zu entziehen.
  • In der Cloud häufiger – das kontinuierliches SAP-Lizenz-Monitoring erfordert auch eine häufigere Rollenüberprüfung, idealerweise monatlich.

Was eine Rollenüberprüfung umfasst:

  • Ermitteln Sie zunächst, welche Berechtigungen zugewiesen sind.
  • Welche davon wurden in den letzten 12 Monaten tatsächlich genutzt?
  • Welche Lizenzrelevanz haben ungenutzte Berechtigungen – und können sie entzogen werden, ohne die tägliche Arbeit einzuschränken?

Ausnahmen von der Regel „ein User = ein Account = ein Lizenztyp“ kommen in der Praxis vor – sind aber lizenzrechtlich heikel und müssen aktiv gemanagt werden.

Typisches Beispiel: In der Logistik nutzen mehrere Mitarbeitende denselben Scanner oder dasselbe Terminal, technisch hinter einem einzigen Account. Formal ist das eine gemeinsame Nutzung eines Named-User-Accounts durch mehrere Personen – was den Lizenzbedingungen widerspricht, da Named User an eine Person gebunden sind.

Wie gehen Sie damit um?

  • Ursache klären: Ist es wirklich notwendig, dass mehrere Personen denselben Account nutzen? Oder ist es eine historisch gewachsene, aber vermeidbare Praxis?
  • System-User verwenden: Statt einen Dialog-User zu verwenden, bei dem die Mehrfachnutzung unzulässig ist, sollte ein System-User für die Buchungen verwendet werden. Dieser verbraucht keine Lizenz. Um die Compliance herzustellen, müssen für alle Mitarbeiter, die über diesen System-User arbeiten Accounts mit dem korrekten Lizenztyp angelegt werden. Da sich diese User wahrscheinlich nie selbst im System anmelden, müssen Sie bei der Betrachtung von „inaktiven Usern“ ausgeschlossen werden.
  • Dokumentation mit Enddatum: Wenn eine Ausnahme aus betrieblichen Gründen unvermeidbar ist, dokumentieren Sie die Begründung, die betroffenen Accounts und ein Datum, zu dem die Situation erneut geprüft wird.

Die wichtigste Regel: Ausnahmen dürfen nicht zur Dauerlösung werden, ohne dass sie regelmäßig hinterfragt werden. Wenn Ausnahmen zur Regel werden, ist das meist ein Symptom für fehlende Prozesse bei der Rollen- und User-Verwaltung – nicht primär ein Lizenzproblem, aber eines mit direkter Lizenzkonsequenz.

Engines sind Lizenzbestandteile, die nicht an einzelne User gebunden sind, sondern an funktionale Nutzung oder technische Kennzahlen – etwa die Anzahl verarbeiteter Dokumente, das Transaktionsvolumen in einem bestimmten Modul, oder eine unternehmensweite Kennzahl wie Umsatz oder Mitarbeiterzahl.

Warum werden sie übersehen? Aus mehreren Gründen:

  • Fokus auf User: Named-User-Lizenzen sind greifbar – man kann sie zählen, einzelnen Personen zuordnen. Engines sind abstrakter und erfordern oft technisches Verständnis, welche Funktion welche Engine auslöst.
  • Die Falle der unabsichtlichen Nutzung (Keine technischen Sperren): Das ist das größte Risiko in der Praxis. SAP stellt Funktionalitäten im System standardmäßig bereit, ohne dass es bei der Nutzung einen Warnhinweis oder eine Blockade gibt. Es gibt kein Pop-up, das den Anwender darauf hinweist: „Achtung, die Nutzung dieser Funktion erfordert eine zusätzliche Engine-Lizenz.“ Ein Mitarbeiter in der Fachabteilung nutzt ein neues, scheinbar praktisches Standard-Feature, oder die IT setzt im Customizing ein neues Häkchen – und im Hintergrund läuft unbemerkt der Lizenzzähler an.
  • Fehlende oder versteckte Datenquellen: Während User-Daten über die Standard-Benutzerverwaltung relativ einfach ausgewertet werden können, erfordert die Ermittlung von Engine-Metriken oft tiefe, systemspezifische Abfragen. Viele Engines hinterlassen ihre Messdaten in Tabellen, die ohne spezialisierte Tools oder exakte Kenntnis der SAP-Vermessungsbausteine vorab kaum einsehbar sind.
  • Unklare interne Zuständigkeit: Wer überwacht die Engine-Nutzung? Da Engines eng mit den echten Geschäftsprozessen verknüpft sind, fällt die Verantwortung oft zwischen alle Stühle. Die IT kennt die betrieblichen Kennzahlen (z. B. das Einkaufsvolumen in Euro) nicht, die Fachabteilung kennt die Lizenzbedingungen nicht, und das Lizenzmanagement erfährt erst beim Audit davon.

Die Konsequenz: Engines werden bei der Lizenzplanung oft erst dann zum Thema, wenn die jährliche Systemvermessung (LAW) eine massive Überschreitung aufzeigt. Da die Funktion zu diesem Zeitpunkt aber bereits genutzt wurde und die Daten historisch in der Datenbank festgeschrieben sind, ist die Compliance-Verletzung für die Vergangenheit nicht mehr heilbar. Die teure Nachzahlung zum Listenpreis ist dann bereits fällig.

Praxistipp für das Lizenzmanagement: Schalten Sie in Ihrer Systemlandschaft neue Module, Business Functions oder erweiterte Standard-Features im Customizing erst dann frei, wenn die vertragliche Lizenzrelevanz geprüft wurde. Eine proaktive Engine-Übersicht, die mindestens vierteljährlich die vertraglichen Schwellenwerte gegen die technischen Zählerstände im System abgleicht, ist für ein risikofreies SAP-Lizenzmanagement unverzichtbar.

Der erste Schritt ist eine vollständige Bestandsaufnahme – nicht eine sofortige Detailprüfung.

Schritt 1: Liste erstellen. Welche Engines sind laut Ihrem Vertrag lizenziert oder potenziell relevant? Typische Beispiele sind Engines für Lagerverwaltung (Extended Warehouse Management), Transportmanagement, HR-Funktionen, oder spezifische Branchenlösungen.

Schritt 2: Belege sammeln. Für jede Engine: Welche Systemdaten zeigen die tatsächliche Nutzung? Gibt es Projektdokumentation, die zeigt, wann und warum die Engine eingeführt wurde? Was sagt der Vertrag zur vereinbarten Metrik und zum lizenzierten Volumen?

Schritt 3: Priorisieren nach Risiko und Kosten. Nicht jede Engine erfordert die gleiche Aufmerksamkeit. Priorisieren Sie nach: Wie hoch ist das finanzielle Volumen dieser Engine im Vertrag? Wie wahrscheinlich ist eine Überschreitung der vereinbarten Metrik, basierend auf dem Geschäftswachstum? Wie aufwendig ist die Datenerhebung für diese Engine?

Schritt 4: Details erst danach. Erst nachdem Sie wissen, welche Engines das größte Risiko oder Potenzial darstellen, lohnt sich eine detaillierte technische Analyse.

Dieser Top-down-Ansatz verhindert, dass Sie Zeit in die Detailanalyse einer Engine investieren, die finanziell kaum relevant ist, während eine andere mit erheblichem Risiko unbeachtet bleibt.

Indirekte Nutzung (oft auch Indirect Use oder Digital Access genannt) beschreibt eine Situation, in der lizenzrelevante Vorgänge oder Dokumente in einem SAP-System entstehen, ohne dass ein Mensch direkt über eine klassische SAP-Benutzeroberfläche (wie SAP GUI oder Fiori) interagiert hat.

Das klassische Szenario: Ein Kunde bestellt über einen externen Webshop oder ein Außendienstmitarbeiter erfasst einen Lead in einem Non-SAP-CRM (z. B. Salesforce). Die Daten fließen über eine API-Schnittstelle automatisch ins SAP-System und triggern dort die Anlage eines Kundenauftrags. Obwohl sich kein Mensch physisch in SAP eingeloggt hat, findet eine lizenzrelevante Nutzung statt.

Der fundamentale Unterschied: Altes vs. Neues Lizenzmodell

SAP-Kunden stehen heute vor der Wahl zwischen zwei völlig unterschiedlichen Lizenzierungsphilosophien für Schnittstellen. Die Unterschiede unter Kostengesichtspunkten sind monumental:

KriteriumDas klassische Modell (Named User / Legacy)Das neue Modell (Digital Access / Document Licensing)
AbrechnungsbasisKöpfe in den Drittsystemen. Jeder Endnutzer des Fremdsystems (z. B. jeder Webshop-Kunde, jeder Lagerarbeiter am Partnersystem), der indirekt SAP-Daten triggert, benötigt theoretisch eine SAP-Named-User-Lizenz (meist Platform User).Belege statt Köpfe. Es ist völlig egal, wie viele Menschen oder IoT-Geräte an das Fremdsystem angebunden sind. Lizenziert wird ausschließlich das Volumen der im SAP-System erzeugten Dokumente.
Lesender Zugriff (Die größte Falle)Voll lizenzpflichtig. Wenn ein Drittsystem Daten aus SAP lediglich abfragt (z. B. eine automatisierte Bestandsabfrage oder das Lesen eines Kundenstamms), wertet SAP dies im alten Modell oft als lizenzpflichtige Nutzung. Hier drohen bei Audits immense Nachforderungen.Komplett kostenfrei. Das reine Lesen von Daten aus SAP heraus über eine Schnittstelle in ein Drittsystem hinein ist im Digital-Access-Modell explizit lizenzfrei abgedeckt.
MetrikAnzahl der namentlich bekannten Nutzer im Fremdsystem.Anzahl der erzeugten Dokumente, bzw. Beleg-Positionen) in 9 definierten Belegtypen (z. B. Verkaufsbelege, Finanzbelege, Einkaufsbelege).

Wann wird indirekte Nutzung konkret lizenzrelevant?

  1. Beim Datenaustausch mit Fremdsystemen: Sobald Webshops, CRM-Systeme, IoT-Plattformen, Lieferantenportale oder MES-Systeme auf dem Shopfloor automatisiert Daten mit SAP austauschen.
  2. Bei der Generierung von Schreibvorgängen: Sobald über diese Schnittstellen neue Datensätze in SAP angelegt oder verändert werden (im Digital-Access-Modell zählen hierbei nur die 9 spezifischen Belegtypen, gewichtet nach einem vertraglich fixierten Multiplikator).
  3. Bei der Migration auf S/4HANA: Spätestens beim Umstieg auf S/4HANA drängt die SAP Kunden vehement dazu, das alte, risikoreiche Named-User-Modell für Schnittstellen zu verlassen und auf das Digital Access-Modell umzustellen.

Verhandlungstipp: Wechseln Sie niemals ungeprüft in das neue Digital-Access-Modell. SAP bietet zwar Programme zur Migration an (z. B. das Digital Access Adoption Program), bei denen hohe Rabatte gewährt werden. Dennoch müssen Sie vorab über eine präzise Vermessung (z. B. via SAP Passport / Passport-Tooling) simulieren, wie viele Dokumente Ihre Schnittstellen pro Jahr real erzeugen. Für transaktionsstarke Unternehmen (z. B. im B2C-Handel mit Millionen Kleinaufträgen) kann das Dokumentenmodell trotz des wegfallenden lesenden Zugriffs extrem teuer werden. Hier müssen im Vertrag individuelle Paketpreise oder Deckelungen (Caps) verhandelt werden.

SAP Digital Access ist das moderne Lizenzmodell für die indirekte Nutzung (Schnittstellen). Statt Named-User-Lizenzen für alle Menschen oder Maschinen zu kaufen, die im Drittsystem hängen, lizenziert man ausschließlich das reine Volumen der in SAP erzeugten Dokumente. SAP unterscheidet hierbei exakt 9 Belegtypen (z. B. Verkaufs-, Finanz- oder Einkaufsbelege), die über einen Zähler im System erfasst werden.

Die goldene Regel: Keine Mischung erlaubt!

Unternehmen müssen vorab eine fundamentale, strategische Entscheidung treffen. Für die Lizenzierung der indirekten Nutzung gilt das Prinzip: Ganz oder gar nicht. Es ist vertraglich absolut unzulässig, das Altmodell (Named User für Fremdsysteme) und das Neumodell (Digital Access) nebeneinander zu betreiben. Entscheiden Sie sich für den Wechsel zu Digital Access, gilt dieses Modell rückwirkend und für die Zukunft für alle Schnittstellen Ihrer Systemlandschaft.

Wann lohnt sich welches Modell? (Die Entscheidungskriterien)

  • Vorteil Named-User-Modell: Wenn User bereits direkt lizenziert sind Der Kauf von Digital-Access-Dokumentenpaketen ist wirtschaftlicher Unsinn, wenn die Personen, die das Drittsystem bedienen (z. B. Zeiterfassungsterminals, Reisekostentools oder ein internes MES-System), ohnehin schon einen direkten SAP-User besitzen (z. B. einen günstigen SAP Employee oder S/4HANA Productivity User). Die lizenzrechtliche Logik: Ein existierender Named User deckt im Regelfall auch seine indirekte Nutzung ab. Wenn die Belege in SAP also eindeutig einer physischen Person zugeordnet werden können, die bereits eine SAP-Lizenz besitzt, fallen dafür keine zusätzlichen Dokumenten-Gebühren an.
  • Vorteil Digital Access: Bei unüberschaubaren oder anonymen User-Massen Digital Access ist der klare Sieger, sobald die Anzahl der Köpfe im Drittsystem explodiert oder schlicht anonym ist. Typisches Beispiel ist der B2B-/B2C-Webshop oder ein globales Logistikportal für externe Speditionen. Müssten Sie hier für jeden externen Kunden oder Fahrer eine Platform oder Named User-Lizenz kaufen, führt das sofort in den finanziellen Ruin. Bei Digital Access zahlen Sie stur nur für den erzeugten Auftrag – egal, wie viele Millionen Kunden den Shop nutzen.
  • Vorteil Digital Access: Bei starkem Fokus auf lesende Zugriffe Wenn Ihre Drittsysteme (z. B. BI-Tools, Dashboards oder externe Lagerverwaltungssysteme) extrem viel aus SAP auslesen, aber nur sehr wenige Belege zurückschreiben, schlägt Digital Access das Altmodell um Längen. Der Grund: Das reine Auslesen von Daten ist bei Digital Access komplett lizenzkostenfrei, während SAP im Altmodell für lesende Schnittstellennutzer oft vollwertige Lizenzen einfordert.

Verhandlungstipp: Nutzen Sie für die Entscheidung niemals Schätzungen. SAP stellt kostenlose Vermessungsreports zur Verfügung (z. B. via SAP Passport oder auch in der LAW), die das exakte Dokumentenaufkommen Ihrer Schnittstellen über die letzten 12 Monate transparent machen. Erst wenn Sie die genaue Zahl der jährlichen Dokumente kennen, stellen Sie diese den Kosten für eventuell notwendige Named-User-Lizenzen gegenüber. Achten Sie bei einem Wechsel zu Digital Access zudem darauf, dass SAP Ihnen im Rahmen von Migrationsprogrammen (wie dem Digital Access Adoption Program) deutliche Rabatte auf die Dokumentenpakete gewährt.

Der Ausgangspunkt ist nicht das Zählen von Belegen, sondern das Verstehen der Prozesse.

Schritt 1: Schnittstellen identifizieren. Welche Fremdsysteme sind mit Ihren SAP-Systemen verbunden? Webshops, CRM, Portale, Produktionssteuerungssysteme, EDI-Verbindungen zu Lieferanten und Kunden – die Liste ist in vielen Mittelstandsunternehmen länger als angenommen.

Schritt 2: Vorgänge verstehen. Für jede Schnittstelle: Welche Aktionen löst sie in SAP aus? Werden nur Daten gelesen, oder werden Belege erzeugt (Aufträge, Lieferungen, Rechnungen, Bestellungen)?

Schritt 3: Dokumenttypen zuordnen. Welche der erzeugten Belege fallen unter die vertraglich definierten, lizenzrelevanten Dokumenttypen?

Schritt 4: Volumen ermitteln. Erst jetzt wird gezählt – wie viele dieser Belege und Positionen werden pro Jahr über die jeweilige Schnittstelle erzeugt?

Schritt 5: Lizenzmodell zuordnen. Basierend auf Volumen und Vertrag: Ist eine Abdeckung über bestehende Named User ausreichend, oder ist ein separates Modell wie Digital Access wirtschaftlicher?

Ohne diese strukturierte Vorgehensweise bleibt jede Zahl bedeutungslos – Sie könnten zehntausend Belege zählen, ohne zu wissen, ob diese überhaupt lizenzrechtlich relevant sind.

Aus der Praxis lassen sich wiederkehrende Fehlerquellen identifizieren:

Unvollständiges Schnittstellenverzeichnis: Über die Jahre entstehen neue Integrationen – oft im Rahmen einzelner Projekte, ohne zentrale Dokumentation. Wenn niemand den vollständigen Überblick hat, können bei einer Bewertung Schnittstellen schlicht übersehen werden.

Fehlende Abgrenzung der Dokumenttypen: Nicht jeder über eine Schnittstelle erzeugte Datensatz ist automatisch ein lizenzrelevantes Dokument. Eine pauschale Annahme in die eine oder andere Richtung – „alles ist relevant“ oder „nichts ist relevant“ – führt zu falschen Ergebnissen.

Fehlende technische Nachweise: Wie viele Belege tatsächlich über eine bestimmte Schnittstelle entstehen, lässt sich oft nicht ohne zusätzliche Auswertungen feststellen. Ohne diese Daten ist jede Diskussion mit SAP – in beide Richtungen – spekulativ.

Das Ergebnis dieser Fehler: Entweder eine Überlizenzierung, bei der Sie für ein Modell zahlen, das Ihren tatsächlichen Bedarf übersteigt – oder ein Compliance-Risiko, bei dem Sie im nächsten Audit mit einer Nachforderung konfrontiert werden, die Sie nicht vorbereitet erwartet haben.

Eine gute Compliance-Position besteht nicht nur aus korrekten Zahlen, sondern aus der Fähigkeit, diese Zahlen zu erklären und zu begründen.

Was sollte dokumentiert sein?

  • Regeln zur Lizenztyp-Zuordnung: Nach welchen Kriterien wird welcher Lizenztyp vergeben? Diese Regeln sollten schriftlich fixiert und nachvollziehbar sein.
  • Ausnahmen mit Begründung und Befristung: Jede Abweichung von der Standardregel – etwa geteilte Accounts oder besondere technische Konstellationen – sollte dokumentiert sein, inklusive des Grundes und eines Datums für die nächste Überprüfung.
  • Änderungshistorie beim Default-Lizenztyp: Wann wurde der Default-Wert geändert, und warum?
  • Umfang und Ergebnis von Optimierungsmaßnahmen: Welche Bereinigungen wurden durchgeführt, mit welchem Effekt?

Warum ist das wichtig? Ohne diese Dokumentation wirken Ihre Ergebnisse – selbst, wenn sie korrekt sind – wie nicht belegbare Behauptungen. Im Audit-Kontext bedeutet das: SAP hinterfragt Ihre Zahlen stärker, und Sie haben weniger Argumente, um Ihre Position zu vertreten. Bei Preisverhandlungen wirkt sich fehlende Dokumentation ebenfalls negativ aus – wer seine eigene Lizenzsituation nicht belegen kann, verhandelt aus einer schwächeren Position.

E. Vermessung und Systemlandschaft

Eine SAP-Vermessung folgt einem strukturierten Ablauf, der sich über mehrere Schritte erstreckt – unabhängig davon, ob sie auf Anforderung von SAP oder zur internen Vorbereitung durchgeführt wird.
  1. Scope festlegen. Welche Systeme, Mandanten und Zeiträume sind Teil dieser Vermessung?
  2. Daten ziehen. Mit dem Tool LAW (License Administration Workbench) werden aus jedem relevanten System die User-Daten und Lizenztyp-Zuordnungen extrahiert.
  3. Konsolidierung durchführen. Die Daten aus allen Systemen werden zusammengeführt. Dabei werden auch Mehrfach-Accounts derselben Person über Systeme hinweg erkannt und konsolidiert – sofern die technischen Voraussetzungen (einheitliche Identifikatoren) gegeben sind.
  4. Engine-Metriken erfassen. Parallel zur User-Vermessung werden die vertraglich relevanten Engine-Kennzahlen ermittelt – oft über separate Auswertungen außerhalb des LAW-Tools („Self-Declaration-Engines“).
  5. Plausibilisierung vornehmen. Bevor Ergebnisse weiterverarbeitet werden, prüfen Sie: Gibt es Auffälligkeiten? Unerwartet hohe Zahlen bei bestimmten Lizenztypen? Systeme, die nicht wie erwartet erscheinen?
  6. Bewertung und Entscheidung treffen. Erst nach der Plausibilisierung entscheiden Sie, ob Nachlizenzierung notwendig ist, ob Rückfragen an SAP gestellt werden müssen, oder ob das Ergebnis wie vorliegend übermittelt werden kann.
  7. Abgabe vorbereiten. Die finalen Unterlagen werden an SAP übermittelt.

Eine Vermessung ist nur so gut wie ihre Vorbereitung. Mehrere Festlegungen müssen vor dem eigentlichen Messlauf getroffen werden:

Systeme und Mandanten: Welche Systeme gehören zur Vermessung? Produktivsysteme grundsätzlich ja – aber wie sieht es mit Entwicklungs-, Qualitätssicherungs- und Testsystemen aus? Das hängt von der vertraglichen Definition und der tatsächlichen Nutzung ab. Reine Gateway-Systeme oder Solution-Manager-Systeme sind in der Regel nicht relevant.

Benutzergruppen: Sind alle relevanten Benutzergruppen erfasst – auch solche, die in Randbereichen wie Tochtergesellschaften oder Shared-Service-Centern arbeiten?
Sind Benutzergruppen identifiziert, die über einen „Shared Account“ arbeiten?
In einer S/4HANA-Umgebung sollte geprüft werden, ob User, die nur in separat lizenzierten Engines aktiv sind, mit dem kostenfreien Lizenztyp „HE“ gekennzeichnet sind.

Schnittstellen: Welche Schnittstellen zu Drittsystemen existieren und sind diese im Hinblick auf indirekte Nutzung berücksichtigt?

Engine-Metriken: Welche Engines sind vertraglich relevant und sind die entsprechenden Datenquellen und Ansprechpartner für die Metrikermittlung identifiziert?

Zeitraum: Für welchen Zeitraum gilt die Vermessung – ein Stichtag, oder ein Durchschnitt über einen Zeitraum (relevant z. B. für bestimmte Engine-Metriken)?

Warum ist das wichtig? Wenn diese Festlegungen fehlen oder unvollständig sind, kann das Ergebnis verzerrt sein – durch versehentlich einbezogene Testsysteme, übersehene Schnittstellen, oder falsch interpretierte Engine-Daten. Ein verzerrtes Ergebnis führt entweder zu unnötiger Nachlizenzierung oder zu einem Compliance-Risiko, das bei einer genaueren Prüfung durch SAP auffällt.

Das zentrale Werkzeug für die Lizenzvermessung ist LAW (License Administration Workbench).

Wie funktioniert LAW grundsätzlich? LAW sammelt aus jedem angeschlossenen SAP-System die dort gepflegten Lizenztyp-Zuordnungen der User – die sogenannten USMM-Daten (User- und Measurement-Daten, benannt nach der zugrundeliegenden Transaktion USMM). Anschließend konsolidiert LAW diese Daten über alle Systeme hinweg zu einem Gesamtergebnis.

Wichtig zu verstehen: LAW misst nicht selbst, was ein User tut. LAW konsolidiert lediglich die Lizenztypen, die in den einzelnen Systemen bereits hinterlegt sind. Die Qualität des Vermessungsergebnisses hängt also direkt davon ab, wie sorgfältig die Lizenztyp-Zuordnung im Vorfeld in jedem einzelnen System gepflegt wurde.

Was bedeutet das praktisch? Eine Vermessung ist kein neutraler, automatischer Prozess, der „die Wahrheit“ liefert. Sie spiegelt die Qualität Ihrer internen Pflegeprozesse wider. Wenn die Lizenztyp-Zuordnung in den Systemen nicht korrekt ist – etwa weil der Default-Lizenztyp zu hoch eingestellt ist – wird auch das Vermessungsergebnis entsprechend verzerrt sein, unabhängig davon, wie das Tool selbst funktioniert.

Vermessung und Optimierung sind zwei unterschiedliche, aber eng verzahnte Aktivitäten im Lizenzmanagement.

Die Vermessung bildet einen Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Sie legt fest, welche Systeme, welche User und welche Engine-Metriken in das Ergebnis einfließen, führt den Messlauf durch und liefert ein Ergebnis – eine Momentaufnahme.

Die Optimierung ist demgegenüber ein fortlaufender Prozess. Sie analysiert die Ergebnisse, identifiziert Diskrepanzen zwischen aktueller Zuordnung und tatsächlichem Bedarf, entscheidet über Maßnahmen, setzt diese um und überprüft die Wirkung in einer erneuten Messung.

Wie hängen sie zusammen? Die Vermessung zeigt Abweichungen auf – etwa User in zu teuren Lizenztypen, ungenutzte Berechtigungen, oder Engines, die nahe an der vertraglichen Obergrenze liegen. Die Optimierung beseitigt die Ursachen dieser Abweichungen. Eine erneute Vermessung zeigt dann, ob die Maßnahmen gewirkt haben.

Die praktische Konsequenz: Eine isolierte Vermessung ohne nachfolgende Optimierung ist nur eine Bestandsaufnahme – sie verändert nichts. Eine Optimierung ohne vorherige Vermessung hat keine belastbare Ausgangsbasis. Beide Aktivitäten ergeben nur im Zusammenspiel einen funktionierenden Prozess.

Eine SAP-Systemlandschaft beschreibt die Gesamtheit aller SAP-Systeme, die ein Unternehmen betreibt. Im sogenannten Drei-System-Modell – der gängigsten Konfiguration – unterscheidet man typischerweise:

Entwicklungssystem (DEV): Hier finden Eigenentwicklungen, Customizing und erste Tests statt. Mehrere Entwickler arbeiten parallel an Änderungen.

Qualitätssicherungssystem (QAS/QS): Änderungen aus dem Entwicklungssystem werden hier getestet, bevor sie produktiv gehen – inklusive Integrationstests und Anwenderabnahmen. Qualitätssicherungssysteme werden regelmäßig als Systemkopien der Produktivsysteme erzeugt, um Test in produktionsähnlichen Umgebungen durchführen zu können.

Produktivsystem (PRD): Das System, in dem der tatsächliche Geschäftsbetrieb läuft.

Zusätzlich existieren häufig:

  • Sandbox-Systeme: Isolierte Umgebungen für Experimente, ohne Verbindung zur produktiven Transportlinie.
  • Schulungssysteme: Für Trainings, oft mit anonymisierten oder synthetischen Daten.
  • Altsysteme: Vorgängersysteme, die nach einer Migration „noch eine Weile“ weiterlaufen – offiziell oder unter dem Radar.

Jeder dieser Systemtypen hat eine eigene lizenzrechtliche Bewertung.

Grundsätzlich gilt: SAP vermisst alle Systeme, die produktiv genutzt werden – das schließt Produktivsysteme grundsätzlich ein. Entwicklungssysteme werden berücksichtigt um Aktivitäten von Entwicklern (benötigen eine Developer-Lizenz) und Systemadministratoren (benötigen eine Professional-Lizenz) zu berücksichtigen.

Test- und Qualitätssicherungssysteme sind in der Regel von der Vermessung ausgenommen – aber nur unter zwei Bedingungen:

  1. Sie sind im SAP-Kundenportal als solche Systeme deklariert.
  2. Sie werden tatsächlich nur für Tests genutzt – nicht für produktive Geschäftsvorgänge.

Sandbox-Systeme sind ähnlich zu behandeln wie Testsysteme – die korrekte Deklaration und die tatsächliche Nutzung müssen übereinstimmen.

Schulungssysteme sind in der Regel ausgenommen, sofern sie ausschließlich für Schulungszwecke verwendet werden.

Die kritische Praxis-Frage: Was passiert, wenn ein offiziell als „Testsystem“ deklariertes System de facto produktiv genutzt wird – etwa weil dort regelmäßig echte Geschäftsvorgänge abgewickelt werden, weil das Produktivsystem überlastet ist, oder weil eine Abteilung „vorübergehend“ dort arbeitet? In diesem Fall besteht ein erhebliches Compliance-Risiko: Die Deklaration entspricht nicht der Realität. Bei einer genaueren Prüfung durch SAP kann dies zu Nachforderungen führen – nicht nur für das betreffende System, sondern auch zu einer grundsätzlichen Vertrauensfrage hinsichtlich Ihrer übrigen Deklarationen.

Entwicklungs- und Testsysteme stehen oft im Graubereich zwischen „klar nicht lizenzpflichtig“ und „versehentlich produktiv genutzt“.

Was spricht gegen eine Lizenzpflicht? Diese Systeme sind primär für interne technische Zwecke da – Entwicklung, Customizing, Tests vor Produktivsetzung. Die dort tätigen User sind meist eine kleine, definierte Gruppe (Entwickler, Tester).

Was kann eine Lizenzpflicht auslösen?

  • Echtdaten-Kopien: Wenn ein Testsystem eine Kopie des Produktivsystems mit echten Geschäftsdaten ist und dort reguläre Mitarbeitende mit produktionsnahen Aufgaben arbeiten, verschwimmt die Grenze zum Produktivsystem.
  • Dauerhafte „Übergangsnutzung“: Was als temporäre Notlösung begann („wir arbeiten kurz im QS-System, weil PRD down ist“), wird manchmal zur dauerhaften Praxis – ohne dass die lizenzrechtliche Einordnung angepasst wird.
  • Entwickler mit operativen Zusatzaufgaben: Ein Entwickler, der im Entwicklungssystem auch operative Buchungen für Tests durchführt, die de facto produktive Auswirkungen haben (z. B. Testbuchungen, die in nachgelagerte Systeme übertragen werden), bewegt sich in einem Graubereich.

Was Sie tun sollten: Definieren Sie klare Nutzungsregeln für jedes System in Ihrer Landschaft – und überprüfen Sie regelmäßig, ob die tatsächliche Nutzung diesen Regeln noch entspricht. Eine klare Trennung zwischen „was passiert technisch in diesem System“ und „was ist offiziell deklariert“ ist die Grundlage für eine belastbare Vermessung.

Altsysteme – Systeme, die nach einer Migration oder Konsolidierung „eigentlich“ abgeschaltet werden sollten, aber aus verschiedenen Gründen weiterlaufen – sind ein häufig unterschätztes Lizenzrisiko.

Warum laufen Altsysteme weiter? Typische Gründe: Archivierungszwecke – historische Daten sollen noch zugänglich bleiben. Einzelne Prozesse oder Reports, die noch nicht migriert wurden. Unsicherheit, ob alle Daten korrekt übernommen wurden, daher „lieber noch nicht abschalten“. Fehlende Priorität – das Altsystem stört (scheinbar) niemanden, also bleibt es einfach an.

Welche Lizenzrisiken entstehen?

  • User mit Zugriff: Wenn Mitarbeitende weiterhin Zugriff auf das Altsystem haben – auch wenn sie es selten nutzen – müssen diese Accounts in einer Vermessung als lizenzpflichtige User auftauchen.
  • Datenbank-Kosten: Falls die Datenbank nicht als Runtime-Lizenz erworben wurde, sondern im Full-Use-Modell fallen für Altsysteme zusätzliche Kosten an.
  • Unklare Deklaration: Ist das Altsystem im SAP-Portal noch als aktives System gemeldet? Falls ja, fließt es möglicherweise in Vermessungen ein, ohne dass jemand das aktiv beabsichtigt.

Was Sie tun sollten: Erstellen Sie einen verbindlichen Stilllegungsplan für Altsysteme – mit konkretem Datum, Verantwortlichem und den notwendigen Schritten (Datenarchivierung, Zugriffsentzug, Deklarationsänderung bei SAP). „Es läuft halt noch“ ist keine Lizenzstrategie, sondern ein offener Posten, der Geld kostet und Risiken birgt.

Eine Systemkopie ist eine vollständige oder teilweise Kopie eines bestehenden Systems – häufig wird das Produktivsystem kopiert, um eine aktuelle, realitätsnahe Testumgebung zu schaffen.

Was passiert bei einer Systemkopie aus Lizenzsicht? Die Kopie enthält in der Regel auch alle User-Stammdaten inklusive der dort gepflegten Lizenztyp-Zuordnungen aus dem Quellsystem. Wenn diese Kopie als Test- oder Entwicklungssystem deklariert ist und auch entsprechend genutzt wird – also nicht produktiv –, ist sie in der Regel nicht separat lizenzpflichtig.

Worauf Sie achten müssen:

  • Deklaration des Zielsystems: Ist klar dokumentiert, dass es sich um ein Test- oder Entwicklungssystem handelt – und nicht um ein weiteres Produktivsystem?
  • Tatsächliche Nutzung nach der Kopie: Wird die Kopie tatsächlich nur für Tests genutzt, oder entwickelt sie sich zu einem faktischen Zweitproduktivsystem?
  • Bereinigung von Berechtigungen: In manchen Fällen ist es sinnvoll, in Testsystemen die Berechtigungen so anzupassen, dass produktive Buchungen technisch nicht möglich sind – das reduziert das Risiko einer unbeabsichtigten produktiven Nutzung.

Der zentrale Punkt: Eine Systemkopie ist für sich genommen kein automatisches Lizenzproblem. Das Problem entsteht, wenn die Deklaration und die tatsächliche Nutzung des kopierten Systems voneinander abweichen.

Viele Unternehmen befinden sich aktuell in einer Übergangsphase, in der ECC- und S/4HANA-Systeme parallel betrieben werden – etwa während einer mehrjährigen Migration, oder weil bestimmte Unternehmensbereiche bereits umgestellt sind, andere noch nicht.

Was bedeutet das für die Vermessung?

  • Unterschiedliche Lizenzlogiken: Es gelten in ECC und S/4HANA unterschiedliche Prinzipien für die Lizenztyp-Zuordnung – ECC stärker nutzungsbasiert, S/4HANA stärker berechtigungsbasiert. Eine hybride Landschaft erfordert, dass beide Logiken parallel korrekt angewendet werden. Sie können mit SAP vereinbaren, dass sie auch im ECC-System die S/4HANA-Lizenzlogiken und Lizenztypen anwenden. Das vereinfacht die User-Konsolidierung.
  • User mit Zugriff auf beide Systeme: Wenn ein Mitarbeitender sowohl im ECC- als auch im S/4HANA-System einen Account hat – etwa während einer schrittweisen Migration einzelner Module – muss geklärt werden, wie diese Doppelzuordnung lizenzrechtlich zu behandeln ist. Hier sind die jeweiligen Vertragsregelungen entscheidend. In der Regel erlaubt SAP die Doppelnutzung ohne zusätzliche Lizenz.
  • Datenflüsse zwischen den Systemen: Wenn Daten zwischen ECC und S/4HANA ausgetauscht werden, kann das – analog zu indirekter Nutzung gegenüber externen Systemen – ebenfalls lizenzrechtlich relevant sein, abhängig von der konkreten vertraglichen Regelung.

Was Sie tun sollten: Behandeln Sie eine hybride Landschaft nicht als „zwei separate Vermessungen, die man am Ende zusammenrechnet“, sondern als ein zusammenhängendes System mit Wechselwirkungen. Eine Migration in Phasen erfordert eine entsprechend phasenweise angepasste Lizenzstrategie – nicht nur am Anfang und Ende des Projekts, sondern während jeder Übergangsphase.

Neben den SAP-eigenen Werkzeugen (USMM, LAW) existiert ein Markt spezialisierter Software- und Beratungslösungen, die bei der Lizenzvermessung und -optimierung unterstützen.

Was leisten solche Tools typischerweise?

  • Automatisierte Nutzungsanalyse: Auswertung, welche Transaktionen und Berechtigungen User tatsächlich über einen Zeitraum genutzt haben – als Grundlage für die Lizenztyp-Zuordnung.
  • Simulation: Vor einer offiziellen Vermessung simulieren, wie sich Änderungen an Rollen oder Lizenztyp-Zuordnungen auf das Ergebnis auswirken würden.
  • Engine-Monitoring: Kontinuierliche Überwachung von Engine-Metriken gegen vertragliche Schwellenwerte.
  • Dokumentation und Reporting: Automatisierte Erstellung der Dokumentation für Audit-Zwecke.

Wann lohnt sich der Einsatz solcher Tools? Für sehr kleine Systemlandschaften mit wenigen hundert Usern lässt sich vieles noch manuell oder mit Bordmitteln bewältigen. Mit wachsender Komplexität – mehrere Systeme, hybride Landschaften, viele Engines, häufige organisatorische Veränderungen – steigt der Aufwand für manuelle Prozesse überproportional. Tools können hier nicht nur Zeit sparen, sondern auch die Qualität und Konsistenz der Ergebnisse verbessern.

Wichtig: Ein Tool ersetzt nicht die organisatorischen Prozesse – es unterstützt sie. Ein Tool ohne klare interne Zuständigkeiten und Regelwerke liefert zwar Daten, aber keine Entscheidungshilfen.

Aus der praktischen Erfahrung lassen sich wiederkehrende Fehler identifizieren, die die Qualität einer Vermessung beeinträchtigen:

Vermessung erst bei Aufforderung beginnen: Wenn die Vorbereitung erst startet, nachdem SAP eine offizielle Anforderung gestellt hat, bleibt – bei typischen Fristen von rund 30 Tagen – kaum Zeit für eine sorgfältige Prüfung oder Optimierung.

Unvollständiger Scope: Systeme, Mandanten oder Benutzergruppen werden vergessen – mit der Folge, dass das Ergebnis bei einer späteren, vollständigeren Prüfung abweicht und Erklärungsbedarf entsteht.

Fehlende Plausibilisierung: Die Rohdaten aus LAW werden ungeprüft weitergegeben, ohne auf offensichtliche Auffälligkeiten zu prüfen – etwa eine plötzlich stark gestiegene Anzahl von Usern in einem teuren Lizenztyp, die möglicherweise auf einen technischen Fehler statt auf realen Bedarf zurückgeht.

Keine interne Freigabe: Ergebnisse werden direkt an SAP übermittelt, ohne dass eine interne Prüfung durch die zuständigen Stellen (Lizenzmanagement, IT, gegebenenfalls externe Berater) stattgefunden hat.

Engines vergessen: Der Fokus liegt auf Named Usern, während Engine-Metriken – die oft erheblichen finanziellen Einfluss haben – nicht oder nur unvollständig erhoben werden.

Die gemeinsame Ursache dieser Fehler: Vermessung wird als einmalige, reaktive Pflichtübung behandelt statt als wiederkehrender, proaktiver Prozess. Eine kontinuierliche interne Vermessung ist die wirksamste Maßnahme gegen alle diese Fehler.

Eine Vermessung ist kein Ein-Personen-Projekt, auch wenn die Koordination meist bei einer Person liegt. Folgende Beteiligte sind typischerweise erforderlich:

SAP-Basis-Team: Führt die technische Datenextraktion durch – Zugriff auf alle relevanten Systeme, Kenntnis der LAW-Konfiguration und der Systemlandschaft.

Fachbereiche: Können Auffälligkeiten einordnen – etwa, ob eine ungewöhnlich hohe Zahl an Usern in einem bestimmten Lizenztyp einer organisatorischen Veränderung entspricht (z. B. einer neu eingegliederten Abteilung) oder ein Datenfehler ist.

HR: Liefert Informationen zu Ein- und Austritten, die mit den im System hinterlegten Accounts abgeglichen werden müssen.

Lizenzverantwortlicher: Koordiniert den Gesamtprozess, plausibilisiert die Ergebnisse, entscheidet über das weitere Vorgehen.

Gegebenenfalls externe Berater: Insbesondere bei der ersten umfassenden Vermessung oder bei komplexen Sondersituationen (Engines, indirekte Nutzung, hybride Landschaften) kann externe Expertise helfen, Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Was das für die Planung bedeutet: Eine Vermessung bindet Ressourcen über mehrere Abteilungen hinweg – nicht nur die der IT. Wenn diese Beteiligung nicht im Voraus geplant ist, sondern erst kurzfristig organisiert werden muss, verlängert das den Prozess erheblich und erhöht das Risiko, dass die Frist zur Abgabe knapp wird.

Ein SAP-system kann mehrere Mandanten (Clients) enthalten – logisch getrennte Bereiche innerhalb derselben technischen Installation, die jeweils eigene Stammdaten, Benutzer und Konfigurationen haben können.

Welche Mandanten sind typischerweise vorhanden?

  • Produktivmandant: Der „echte“ Geschäftsbetrieb.
  • Test- oder Sandbox-Mandanten: Innerhalb desselben Systems, aber separat für Tests.
  • Customizing-Mandant: Für Konfigurationsänderungen, oft mit eingeschränktem Userkreis.
  • „Goldener Mandant“ / Vorlagemandant: Dient als Vorlage für die Erstellung neuer Mandanten, in der Regel ohne reguläre User.

Was bedeutet das für die Vermessung? Die Vermessung erfolgt grundsätzlich auf Systemebene, erfasst aber die User-Zuordnungen, die in den jeweiligen Mandanten gepflegt sind. Wenn ein User in mehreren Mandanten desselben Systems angelegt ist – etwa im Produktiv- und im Testmandanten – muss geprüft werden, wie diese Mehrfach-Anlage sich auf das Vermessungsergebnis auswirkt und ob eine Konsolidierung notwendig oder möglich ist.

Was Sie tun sollten: Führen Sie eine Übersicht über alle Mandanten in Ihrer Landschaft – mit ihrem jeweiligen Zweck und ihrer lizenzrechtlichen Einordnung. Mandanten, die „irgendwann mal angelegt wurden“ und deren Zweck niemand mehr genau kennt, sind ein typischer blinder Fleck bei der Vermessungsvorbereitung. Vor einer Systemvermessung sollten alle nicht relevanten Mandanten auch als solche gekennzeichnet werden, damit sie in der Vermessung ausgeschlossen werden. Das erfolgt je System in der Transaktion USMM.

In produzierenden Unternehmen arbeiten Mitarbeitende oft im Schichtbetrieb an gemeinsam genutzten Terminals, etwa in der Fertigung oder im Lager.

Welche Besonderheiten ergeben sich daraus?

  • Geteilte Terminals, mehrere Personen: Wenn an einem Terminal über mehrere Schichten hinweg verschiedene Mitarbeitende arbeiten, aber technisch derselbe Account verwendet wird, entsteht eine Konstellation, die lizenzrechtlich kritisch zu bewerten ist – ähnlich wie bei geteilten Accounts allgemein.
  • Viele User mit geringer individueller Nutzung: Schichtarbeitende nutzen das System oft nur für wenige, repetitive Funktionen – etwa Rückmeldungen oder Bestandsbuchungen. Das kann für eine Einstufung in günstigere Lizenztypen sprechen, sofern die Berechtigungen entsprechend eng geschnitten sind.
  • Saisonale Schwankungen: Bei Unternehmen mit saisonalem Personalbedarf – etwa zusätzliche Aushilfskräfte in Spitzenzeiten – stellt sich die Frage, wie diese temporären Accounts lizenzrechtlich behandelt werden und wie sie nach Saisonende konsequent deaktiviert werden.

Was Sie tun sollten:

Prüfen Sie für Produktionsbereiche mit Schichtbetrieb gezielt, ob die technische Account-Struktur (geteilte Terminals vs. individuelle Accounts) mit der lizenzrechtlichen Anforderung übereinstimmt, dass Named User an individuelle Personen gebunden sind. Es empfiehlt sich für die geteilte Nutzung einen Systemuser zu verwenden und für alle User, die darüber auf SAP zugreifen eigene Accounts anzulegen, auch wenn sich die Mitarbeiter darüber nie im SAP-System anmelden. Die Accounts sind notwendig, um die Compliance herzustellen.

Bei saisonalen Kräften sollte der Prozess zur Deaktivierung fester Bestandteil der Personalplanung sein – nicht eine Aufgabe, die „irgendwann“ nachgeholt wird. Beachten Sie dabei, dass Sie gemäß den SAP-Lizenzbestimmungen „zu jeder Zeit“ ausreichend lizenziert sein müssen, nicht nur zum Zeitpunkt der Vermessung.

Eine vollständige und aktuelle Dokumentation der Systemlandschaft ist die Grundlage für jede belastbare Vermessung und für die Kommunikation mit SAP.

Was sollte eine solche Dokumentation enthalten?

  • Vollständige Systemliste: Alle SAP-Systeme mit eindeutiger Bezeichnung, technischer Beschreibung und ihrem deklarierten Zweck (Produktiv, Test, Entwicklung, Sandbox, Schulung).
  • Mandantenübersicht: Für jedes System – welche Mandanten existieren, mit welchem Zweck.
  • Deklaration im SAP-Portal: Stimmt die im SAP-Kundenportal hinterlegte Deklaration mit der tatsächlichen Nutzung überein?
  • Schnittstellenverzeichnis: Welche Verbindungen zu Drittsystemen existieren, mit welcher Richtung des Datenflusses und welchem Zweck.
  • Verantwortlichkeiten: Wer ist für welches System zuständig – technisch und lizenzrechtlich?

Warum ist das wichtig? Bei einer Vermessung oder einem Audit ist diese Dokumentation die Grundlage, um schnell und korrekt zu bestimmen, welche Systeme in welchem Umfang zu berücksichtigen sind. Ohne eine solche Übersicht muss diese Information bei jeder Vermessung erneut zusammengetragen werden – mit entsprechendem Zeitverlust und Fehlerrisiko, insbesondere wenn Wissen an einzelne Personen gebunden ist, die möglicherweise nicht mehr verfügbar sind.

Die Systemlandschaft eines Unternehmens verändert sich kontinuierlich – neue Systeme kommen hinzu, Altsysteme sollen abgeschaltet werden, Schnittstellen entstehen im Rahmen von Projekten, Testsysteme werden kopiert und neu aufgesetzt.

Welcher Rhythmus ist angemessen?

  • Jährlich, im Rahmen der Vermessungsvorbereitung: Eine vollständige Überprüfung der Systemlandschaft – Systeme, Mandanten, Deklarationen, Schnittstellen – sollte mindestens einmal jährlich erfolgen, bevor eine Vermessung durchgeführt wird.
  • Bei jeder größeren Systemänderung: Neue Systeme, Systemkopien, neue Schnittstellen oder die Stilllegung von Systemen sollten jeweils unmittelbar in der Dokumentation der Systemlandschaft nachgezogen werden – nicht erst bei der nächsten jährlichen Überprüfung.
  • Bei organisatorischen Veränderungen: Akquisitionen, Verkäufe von Unternehmensteilen, oder größere Reorganisationen können die Systemlandschaft erheblich verändern und sollten unmittelbar eine Überprüfung der lizenzrechtlichen Auswirkungen auslösen.

Was Sie vermeiden sollten: Eine Systemlandschaft, die „historisch gewachsen“ ist und deren Dokumentation seit Jahren nicht aktualisiert wurde, ist bei jeder Vermessung eine Quelle von Überraschungen – meist unangenehmen. Die regelmäßige Pflege der Dokumentation ist deutlich günstiger als die nachträgliche Aufklärung im Rahmen eines Audits.

F. Vertragsmanagement & SAP-Beziehung

Ein SAP-Lizenzvertrag ist selten ein einzelnes Dokument – über die Jahre einer Geschäftsbeziehung sammeln sich verschiedene Vertragsbestandteile an, die zusammen die vertragliche Grundlage bilden.
Typische Bestandteile:

  • Rahmenvertrag (Master Agreement): Regelt die grundsätzlichen Geschäftsbedingungen – Haftung, Vertraulichkeit, allgemeine Nutzungsbedingungen.
  • Bestellformulare / Order Forms: Definieren konkrete Lizenzkäufe – welche Produkte, welche Mengen, welche Preise.
  • Produktspezifische Nutzungsbedingungen (Product Use Rights / PUR): Beschreiben, was mit einer bestimmten Lizenz erlaubt ist – diese werden von SAP regelmäßig aktualisiert und gelten oft in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs aktuellen Fassung.
  • Nachträge (Amendments): Änderungen oder Ergänzungen zum ursprünglichen Vertrag – etwa bei Nachkäufen, Conversion-Vereinbarungen, oder Sonderkonditionen.
  • Wartungsvertrag: Regelt die Bedingungen für Support und Wartung.

Warum ist das wichtig? Bei einer Bewertung Ihrer Lizenzsituation – etwa im Rahmen einer Vermessung oder vor Preisverhandlungen – reicht es nicht, nur den ursprünglichen Rahmenvertrag zu kennen. Maßgeblich ist die Gesamtheit aller Dokumente, einschließlich aller Nachträge. Bei Unternehmen mit langer SAP-Historie ist es nicht ungewöhnlich, dass relevante Vertragsbestandteile über Jahre hinweg an verschiedenen Stellen abgelegt wurden – eine zentrale Vertragsablage ist daher ein wichtiger erster Schritt für ein funktionierendes Vertragsmanagement.

Die Product Use Rights (PUR) sind ein Dokument, in dem SAP die Definitionen und Nutzungsbedingungen für die einzelnen Lizenztypen und Produkte beschreibt – etwa, was ein Professional User darf, was ein Limited Professional User darf, oder welche Bedingungen für bestimmte Engines gelten.

Warum sind sie wichtig?

  • Sie konkretisieren den Vertrag: Während der Hauptvertrag oft allgemein formuliert ist („Kunde erhält X Lizenzen vom Typ Y“), enthalten die PUR die Details, was Typ Y konkret umfasst.
  • Sie ändern sich über Zeit: SAP aktualisiert die PUR regelmäßig. Für Ihren Vertrag gilt in der Regel die PUR-Version, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Lizenzkaufs gültig war – nicht die aktuelle Version. Das bedeutet: Für unterschiedliche Lizenzkäufe in Ihrem Bestand können unterschiedliche PUR-Versionen maßgeblich sein.
  • Sie sind die Grundlage für Compliance-Bewertungen: Wenn es um die Frage geht, ob eine bestimmte Nutzung durch einen vorhandenen Lizenztyp gedeckt ist, ist die zum Kaufzeitpunkt gültige PUR-Definition maßgeblich – nicht eine aktuelle Marketingbeschreibung auf der SAP-Website.

Was Sie tun sollten: Bewahren Sie die für Ihre jeweiligen Lizenzkäufe gültigen PUR-Versionen auf – nicht nur die aktuell auf der SAP-Website veröffentlichte Version. Bei Unklarheiten über die genaue Definition eines Lizenztyps ist die historische PUR-Version oft der entscheidende Beleg.

SAP-Kunden haben in der Regel mehrere Ansprechpartner mit unterschiedlichen Aufgaben und unterschiedlichen Interessen.

Account Executive / Account Manager: Der primäre Vertriebskontakt, verantwortlich für die Geschäftsbeziehung insgesamt und für Vertragsverhandlungen. Hat in der Regel produktbezogene Umsatzziele – das beeinflusst, welche Themen proaktiv angesprochen werden.

Customer Success Manager / Customer Engagement Executive: Fokus auf die Nutzung der vorhandenen Lizenzen und die „Gesundheit“ der Kundenbeziehung – kann eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Identifikation von Optimierungspotenzialen geht, aber auch hier gilt: Die Interessen sind nicht identisch mit Ihren.

License Compliance / Audit-Team: Zuständig für die Durchführung und Bewertung von Vermessungen. Agiert in der Regel formal nach den vertraglichen Vorgaben.

Technischer Support: Für operative IT-Themen – Systemprobleme, Updates, technische Fragen. In der Regel nicht direkt für Lizenzthemen zuständig.

Was Sie wissen sollten: Jeder dieser Ansprechpartner hat eine spezifische Funktion innerhalb von SAP – und entsprechend spezifische Interessen. Eine Frage zur Lizenzoptimierung beim Account Executive zu stellen, kann andere Antworten liefern als dieselbe Frage beim License Compliance Team. Für Lizenzverantwortliche ist es hilfreich zu verstehen, mit wem man über welches Thema spricht – und entsprechend zu erwarten, dass Antworten aus der jeweiligen Perspektive gegeben werden.

Die Beziehung zum SAP-Account-Team ist ein Balanceakt: Eine gute Beziehung kann helfen, etwa bei der Lösung operativer Probleme oder bei der Informationsbeschaffung. Gleichzeitig ist SAP ein Vertragspartner mit eigenen kommerziellen Interessen, die nicht immer mit Ihren übereinstimmen.

Was eine konstruktive Beziehung ausmacht:

  • Regelmäßiger, aber strukturierter Austausch: Statt nur bei Problemen oder Vertragsverhandlungen Kontakt zu haben, kann ein regelmäßiger Austausch – etwa quartalsweise – helfen, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, sowohl auf Ihrer Seite (geplante Projekte) als auch auf SAP-Seite (neue Produkte, Programmänderungen).
  • Transparenz mit Grenzen: Es ist sinnvoll, SAP über grundsätzliche Pläne zu informieren – etwa eine geplante S/4HANA-Migration. Es ist nicht sinnvoll, interne Optimierungsanalysen oder Schwachstellen in der eigenen Lizenzsituation proaktiv zu teilen, bevor diese intern bereinigt wurden.

Was eine eigenständige Position ausmacht:

  • Eigene Bewertung vor SAP-Empfehlungen: Wenn SAP eine Lösung oder ein Lizenzmodell empfiehlt, ist das eine Information – keine neutrale Beratung. Eine eigene oder unabhängige Bewertung sollte immer erfolgen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
  • Eigene Vermessung vor SAP-Aufforderung: Eine eigene vorbereitete Vermessung ermöglicht, dass Sie in Gesprächen mit SAP auf Augenhöhe agieren – mit eigenen Daten und eigener Interpretation, statt nur auf SAP-Aussagen zu reagieren.

Eine konstruktive Beziehung und eine eigenständige Position widersprechen sich nicht – im Gegenteil: Eine gut informierte, eigenständige Position ist oft die Grundlage für eine konstruktive, weil auf Augenhöhe geführte, Beziehung.

Das Audit Right (Prüfrecht) ist eine vertragliche Klausel, die SAP das Recht einräumt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen beim Kunden zu überprüfen.

Was umfasst dieses Recht typischerweise?

  • Das Recht, vom Kunden Informationen über die Nutzung der lizenzierten Software anzufordern – in der Regel in Form der Vermessungsergebnisse.
  • Eine Frist, innerhalb der der Kunde diese Informationen bereitstellen muss – häufig im Bereich von 30 Tagen.
  • Gegebenenfalls das Recht, bei Unstimmigkeiten weitere Nachweise anzufordern oder – in selteneren Fällen – eine tiefergehende Prüfung durchzuführen.

Welche Pflichten ergeben sich für den Kunden?

  • Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, die angeforderten Informationen fristgerecht bereitzustellen.
  • Datenpflicht, nicht Generalauskunft: Diese Pflicht bezieht sich auf lizenzrelevante Daten – nicht auf eine umfassende Offenlegung interner Unternehmensdaten.

Was Sie wissen sollten: Das Audit Right ist Standardbestandteil praktisch aller SAP-Lizenzverträge und nicht verhandelbar in seiner grundsätzlichen Existenz. Verhandelbar können jedoch Details sein – etwa die Frist zur Bereitstellung von Informationen, oder Regelungen zum Umgang mit den Ergebnissen (z. B. eine Karenzzeit zur Behebung von Unterlizenzierung, bevor Nachzahlungsforderungen gestellt werden). Solche Details sollten, wenn möglich, bei Vertragsverhandlungen mit adressiert werden.

Ein Enterprise License Agreement ist eine Vertragsform, bei der ein Unternehmen statt einzelner, separat verhandelter Lizenzkäufe ein umfassendes Paket über einen längeren Zeitraum vereinbart – häufig mit pauschalierten oder vorab definierten Konditionen für einen größeren Umfang an Lizenzen und Services.

Welche Eigenschaften hat ein ELA typischerweise?

  • Längere Laufzeit: ELAs laufen oft über mehrere Jahre, mit entsprechend langfristiger Preisbindung.
  • Pauschalierung: Statt jede Lizenzänderung einzeln zu verhandeln, sind bestimmte Flexibilitäten – etwa ein Kontingent für Wachstum – bereits im Vertrag vorgesehen.
  • Globaler oder konzernweiter Geltungsbereich: ELAs eignen sich besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten oder Tochtergesellschaften.

Wann ist ein ELA sinnvoll – und wann nicht?

  • Sinnvoll, wenn das Unternehmen ein hohes, relativ vorhersehbares Lizenzvolumen hat und von Mengenrabatten sowie Planungssicherheit profitiert.
  • Weniger sinnvoll, wenn die Unternehmensentwicklung stark unsicher ist – etwa bei geplanten Restrukturierungen, Verkäufen von Unternehmensteilen, oder grundlegenden strategischen Weichenstellungen (z. B. Cloud-Wechsel), die die Annahmen hinter dem ELA grundlegend verändern könnten.

Was Sie vor Abschluss eines ELA prüfen sollten: Wie realistisch sind die zugrunde liegenden Wachstumsannahmen? Was passiert, wenn das tatsächliche Volumen unter den Annahmen bleibt – gibt es Mindestabnahmeverpflichtungen („Use it or lose it“)? Wie flexibel ist der Vertrag bei grundlegenden strategischen Änderungen während der Laufzeit?

Eine Nachzahlungsforderung ist nicht automatisch korrekt, nur weil sie von SAP kommt – aber sie ist auch nicht automatisch falsch, nur weil Sie sie für unbegründet halten. Der richtige Weg ist eine sachliche, faktenbasierte Auseinandersetzung.

Schritt 1: Verstehen, wie die Forderung zustande kommt. Welche Daten liegen der Forderung zugrunde? Welche Lizenztypen, welche Mengen, welche Zeiträume? Ohne dieses Verständnis kann keine fundierte Reaktion erfolgen.

Schritt 2: Eigene Vermessung gegenüberstellen. Wenn Sie eine eigene, aktuelle Vermessung haben, vergleichen Sie diese mit der SAP-Forderung. Wo liegen Abweichungen, und woher kommen sie?

Schritt 3: Mögliche Fehlerquellen prüfen. Wurden Testsysteme fälschlich einbezogen? Wurden technische Accounts falsch gezählt? Basiert die Forderung auf veralteten Daten?

Schritt 4: Sachlich und schriftlich kommunizieren. Legen Sie Ihre Sichtweise mit konkreten Belegen dar – nicht als grundsätzliche Ablehnung, sondern als faktenbasierte Klärung. In vielen Fällen lassen sich Unstimmigkeiten durch eine genauere Betrachtung beider Seiten auflösen.

Schritt 5: Eskalation, wenn nötig. Wenn auf operativer Ebene keine Klärung möglich ist, kann eine Eskalation an höhere Ebenen – sowohl bei SAP als auch intern – notwendig sein. In komplexen oder hochvolumigen Fällen kann auch externe rechtliche oder lizenzrechtliche Beratung sinnvoll sein.

Was Sie vermeiden sollten: Eine Forderung weder kommentarlos zu akzeptieren noch kommentarlos abzulehnen. Beides führt selten zu einem für Sie guten Ergebnis.

Eine Vertragsverlängerung ist mehr als eine reine Formalität – sie ist ein Zeitpunkt, an dem sich Bedingungen ändern können, oft zu Ungunsten des Kunden, wenn dieser nicht aktiv wird.

Worauf besonders erfahrene Lizenzverantwortliche achten:

  • Frühzeitiger Start: Die Verhandlung beginnt nicht erst, wenn der alte Vertrag in wenigen Wochen ausläuft, sondern Monate vorher – idealerweise sechs bis zwölf Monate.
  • Vergleich mit dem aktuellen Bedarf: Entspricht das bisherige Lizenzvolumen noch dem tatsächlichen Bedarf? Eine Verlängerung ist ein guter Zeitpunkt, um Shelfware zu identifizieren und gegebenenfalls zu reduzieren oder anzurechnen.
  • Preisentwicklung verstehen: Wie haben sich die Listenpreise seit dem letzten Vertragsabschluss entwickelt – und wie wirkt sich das auf die Wartungsberechnung aus?
  • Neue Vertragsklauseln prüfen: SAP aktualisiert Standardverträge regelmäßig. Eine Verlängerung kann implizit neue Klauseln einführen, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten waren – diese sollten explizit geprüft werden, nicht einfach mitunterschrieben werden.
  • Strategische Weichen einplanen: Steht eine S/4HANA-Migration oder ein Cloud-Wechsel in den nächsten Jahren an? Eine Vertragsverlängerung sollte diese Pläne berücksichtigen – etwa durch entsprechende Flexibilitätsklauseln, statt eine lange Bindung an ein Modell zu vereinbaren, das möglicherweise bald nicht mehr passt.

Die zentrale Haltung: Eine Vertragsverlängerung ist eine Verhandlung, kein Verwaltungsakt. Wer sie als reine Formalität behandelt, übersieht regelmäßig Gelegenheiten zur Kostenoptimierung oder zur Absicherung gegen zukünftige Risiken.

SAP arbeitet mit einem Netzwerk von Implementierungspartnern, Beratungsunternehmen und Software-Anbietern zusammen, die verschiedene Zertifizierungsstufen und Partnerschaften mit SAP haben.

Was bedeutet das für Sie als Kunden?

  • Empfehlungen können beeinflusst sein: Ein SAP-Partner hat in der Regel eine eigene wirtschaftliche Beziehung zu SAP – etwa durch Provisionen bei vermittelten Geschäften oder durch Zertifizierungsanforderungen, die bestimmte Produktempfehlungen begünstigen können. Das bedeutet nicht, dass Empfehlungen grundsätzlich falsch sind – aber sie sollten im Kontext dieser Beziehung eingeordnet werden.
  • Add-on-Produkte von Drittanbietern: Viele SAP-zertifizierte Add-ons (etwa für spezielle Branchenanforderungen) haben eigene Lizenzmodelle, die zusätzlich zur SAP-Lizenzierung bestehen. Diese sollten in die Gesamtbetrachtung der Lizenzkosten einbezogen werden – sie tauchen in der SAP-eigenen Vermessung nicht auf, verursachen aber eigene Kosten und teilweise zusätzliche SAP-Lizenzkosten.
  • Unabhängige Beratung als Ergänzung: Für Themen wie Lizenzoptimierung oder Vertragsverhandlung kann es sinnvoll sein, neben oder anstelle von SAP-Partnern auch Berater einzubeziehen, deren wirtschaftliches Interesse nicht an SAP-Lizenzverkäufe oder SAP-Implementierungsprojekte gekoppelt ist.

Die praktische Konsequenz: Wenn Sie Empfehlungen von SAP-Partnern erhalten – sei es zu Lizenzmodellen, Migrationsstrategien oder Add-on-Produkten – ist es sinnvoll, diese Empfehlungen als einen Input unter mehreren zu behandeln, nicht als abschließende, neutrale Bewertung.

Unternehmensstrukturelle Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf SAP-Lizenzverträge – und diese Auswirkungen werden oft erst spät im Prozess berücksichtigt, mit entsprechendem Zeitdruck.

Bei einer Übernahme oder Fusion:

  • Übertragbarkeit von Lizenzen: SAP-Lizenzverträge enthalten in der Regel Regelungen dazu, ob und wie Lizenzen bei einer Übernahme auf das übernehmende Unternehmen übertragen werden können. Dies ist nicht automatisch gegeben.
  • Zusammenführung von Verträgen: Wenn beide beteiligten Unternehmen eigene SAP-Verträge haben, stellt sich die Frage, ob und wie diese zusammengeführt werden – mit Auswirkungen auf Konditionen, Laufzeiten und Mengenrabatte.

Bei einem Verkauf von Unternehmensteilen (Carve-out):

  • Aufteilung von Lizenzen: Welcher Teil der bestehenden Lizenzen geht mit dem verkauften Unternehmensteil mit über? Dies erfordert in der Regel eine explizite vertragliche Regelung, da Lizenzen typischerweise an die rechtliche Einheit gebunden sind, die sie ursprünglich erworben hat.
  • Übergangsfristen: Für die Phase, in der der verkaufte Unternehmensteil noch auf der bisherigen SAP-Infrastruktur arbeitet, aber rechtlich bereits eine andere Einheit ist, sind häufig befristete Übergangsregelungen (Transitional Service Agreements) notwendig – sowohl operativ als auch lizenzrechtlich.

Was Sie tun sollten: Wenn eine Unternehmensumstrukturierung absehbar ist, sollte die Bewertung der SAP-Lizenzsituation früh Teil der Due-Diligence-Prozesse sein – nicht erst nach Abschluss der Transaktion. Eine nachträgliche Klärung unter Zeitdruck führt häufig zu ungünstigeren Konditionen, als sie im Rahmen einer vorbereiteten Verhandlung erreichbar wären.

SAP ist ein global agierendes Unternehmen mit regionalen Vertriebsgesellschaften, und Verträge können je nach Land oder Region unterschiedlich ausgestaltet sein.

Welche regionalen Besonderheiten können auftreten?

  • Unterschiedliche Vertragssprachen und Rechtsordnungen: Verträge mit SAP-Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern können unterschiedlichem nationalen Recht unterliegen – mit Auswirkungen auf Auslegung und Durchsetzbarkeit bestimmter Klauseln.
  • Regionale Preisniveaus: Listenpreise können je nach Region variieren – das kann bei der Konsolidierung von Verträgen über Ländergrenzen hinweg relevant werden.
  • Unterschiedliche Vertragsversionen: Auch wenn SAP versucht, globale Standardverträge zu verwenden, können regionale Anpassungen bestehen – etwa aufgrund lokaler gesetzlicher Anforderungen.

Was bedeutet das für Lizenzverantwortliche mit internationalen Strukturen?

Wenn Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern eigene SAP-Verträge mit den jeweiligen lokalen SAP-Einheiten abgeschlossen haben, kann eine Konsolidierung komplex sein, weil unterschiedliche Vertragsversionen, Sprachen und gegebenenfalls Rechtsordnungen aufeinandertreffen.

Was Sie tun sollten: Bei internationalen Strukturen lohnt sich frühzeitig die Frage, ob eine Konsolidierung auf einen globalen Rahmenvertrag sinnvoll und möglich ist – und welche rechtlichen und praktischen Hürden dabei zu beachten sind. Dies ist ein Thema, bei dem in komplexen Fällen rechtliche Beratung mit internationalem Bezug sinnvoll sein kann.

SAP-Vertragsbeziehungen erstrecken sich oft über viele Jahre, während Personen, die diese Verträge ursprünglich verhandelt haben, das Unternehmen verlassen oder die Position wechseln. Ohne gute Dokumentation geht dabei wertvolles Kontextwissen verloren.

Was sollte dokumentiert sein?

  • Vollständige Vertragsübersicht: Alle aktiven Verträge, Nachträge und deren jeweilige Laufzeiten – an einem zentralen Ort, nicht verteilt über E-Mail-Postfächer einzelner Personen.
  • Historie der Konditionen: Welche Rabattsätze, welche Konversionsrechte, welche Sonderkonditionen wurden wann vereinbart – und aus welchem Anlass?
  • Kommunikationsverlauf zu wichtigen Themen: Bei strittigen Themen – etwa einer Nachzahlungsdiskussion – sollte der Verlauf der Kommunikation nachvollziehbar dokumentiert sein, nicht nur das Endergebnis.
  • Vergangene Lizenzvermessungen: Die Ergebnisse von Lizenzaudits sollten dokumentiert werden. Vor allem die Validierung des Ergebnisses durch SAP. Damit haben Sie einen Beleg dafür, dass SAP eine bestimmte Nutzung und Interpretation des Nutzungsrechts zu diesem Zeitpunkt akzeptiert hat.
  • Ansprechpartner-Historie: Wer waren die SAP-Ansprechpartner zu welcher Zeit, und welche Vereinbarungen wurden mit wem getroffen?

Warum ist das wichtig? Wenn ein neuer Lizenzverantwortlicher übernimmt – sei es durch internen Wechsel oder Neueinstellung – und keine zusammenhängende Dokumentation vorfindet, beginnt die Arbeit faktisch bei null. Wichtige Konditionen, die vor Jahren mündlich oder in E-Mails vereinbart wurden, können verloren gehen – mit der Folge, dass bei der nächsten Verhandlung möglicherweise schlechtere Bedingungen erzielt werden, weil frühere Zugeständnisse nicht mehr bekannt sind.

Mittelständische Unternehmen haben oft nicht die Ressourcen, ein vollständiges internes Team für SAP-Lizenzmanagement aufzubauen. Externe Unterstützung kann diese Lücke schließen – in unterschiedlichen Formen.

Welche Formen externer Unterstützung gibt es?

  • Spezialisierte Lizenzberatung: Unternehmen, die sich auf SAP-Lizenzoptimierung und Vertragsverhandlung spezialisiert haben, unabhängig von SAP-Implementierungsgeschäft.
  • Software-Tools mit Beratungskomponente: Anbieter von Vermessungs- und Optimierungstools, die häufig auch Beratungsleistungen zur Interpretation der Ergebnisse anbieten.
  • Rechtliche Beratung: Bei komplexen Vertragsfragen, internationalen Strukturen, oder strittigen Nachzahlungsforderungen kann spezialisierte rechtliche Beratung sinnvoll sein.
  • Interim-Expertise: Für die Einführungsphase eines Lizenzmanagement-Prozesses oder bei größeren Projekten (Migration, ELA-Verhandlung) kann temporäre externe Expertise helfen, interne Strukturen aufzubauen, ohne dauerhaft entsprechende Stellen zu schaffen.

Wann lohnt sich externe Unterstützung besonders?

  • Vor größeren Vertragsverhandlungen, wenn intern die Erfahrung mit SAP-spezifischen Verhandlungsdynamiken fehlt.
  • Bei der ersten umfassenden Vermessung, um Prozesse und Strukturen für die Zukunft aufzubauen.
  • Bei komplexen Sondersituationen wie Unternehmensumstrukturierungen, internationalen Konsolidierungen, oder strittigen Audit-Ergebnissen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten: Die wirtschaftliche Unabhängigkeit von SAP ist ein relevanter Faktor. Fragen Sie nach der Vergütungsstruktur – wird nach Aufwand, nach Projekterfolg, oder auf Basis von Provisionen aus SAP-Geschäften vergütet? Diese Struktur kann beeinflussen, welche Empfehlungen Sie erhalten.

G. Best Practices

Eine Nutzungsanalyse zeigt, was User in der Vergangenheit tatsächlich getan haben – welche Transaktionen aufgerufen, welche Belege gebucht wurden. Das ist eine wichtige Informationsquelle, aber keine vollständige Grundlage für die Lizenzierung.

Warum ist das nicht ausreichend?

  • Unsichtbare Aktivitäten: Hintergrundjobs, Schnittstellen und technische Prozesse laufen, ohne dass ein Mensch interaktiv etwas „nutzt“ – aber sie können trotzdem lizenzrelevant sein.
  • Zukünftiger Bedarf: Ein User, der eine Funktion in den letzten Monaten nicht genutzt hat, könnte sie nächste Woche benötigen – Berechtigungen vorschnell zu entziehen, kann operative Probleme verursachen.
  • Berechtigungsbasierte Modelle: In modernen SAP-Lizenzmodellen zählt häufig nicht nur, was jemand tut, sondern was er laut zugewiesenen Rollen tun dürfte.

Die Konsequenz: Nutzung und Berechtigung müssen gemeinsam betrachtet werden. Eine Lizenzstrategie, die sich ausschließlich auf „was wurde genutzt“ stützt, übersieht systematisch einen Teil des relevanten Bilds.

Spiegelbildlich zur Nutzungsanalyse hat auch die reine Betrachtung von Berechtigungen Grenzen.

Warum ist das nicht ausreichend?

  • Historisch gewachsene Rollen: Über Jahre sammeln sich Berechtigungen an, die ursprünglich für ein Projekt oder eine temporäre Aufgabe vergeben wurden und nie wieder entzogen wurden. Eine reine Berechtigungsanalyse würde diese als „Bedarf“ interpretieren, obwohl sie real nicht mehr gebraucht werden.
  • Überstufung als Folge: Wenn Lizenztypen primär nach Berechtigungen vergeben werden, ohne die tatsächliche Nutzung zu prüfen, werden viele User in teurere Lizenztypen eingestuft, als ihr tatsächlicher Bedarf rechtfertigen würde.
  • Fehlende Kontextualisierung: Eine Berechtigung allein sagt nichts darüber aus, ob sie notwendig, überflüssig, oder schlicht ein Überbleibsel ist.

Die Konsequenz: Eine Berechtigungsanalyse zeigt, was theoretisch möglich ist – nicht, was tatsächlich gebraucht wird. Für eine wirtschaftlich sinnvolle Lizenzierung muss diese Information mit der tatsächlichen Nutzung abgeglichen werden, um zwischen notwendigen und überflüssigen Berechtigungen zu unterscheiden.

Der User-Lifecycle beschreibt den gesamten Weg eines Benutzerkontos – von der Anlage bei Eintritt eines Mitarbeitenden über Änderungen bei Positionswechseln bis zur Deaktivierung bei Austritt.

Die zentralen Phasen:

  • Eintritt: Bei Neueinstellung wird ein Account angelegt, mit Berechtigungen und Lizenztyp entsprechend der zukünftigen Tätigkeit – nicht pauschal nach Abteilungsschema.
  • Wechsel: Bei einem Stellenwechsel innerhalb des Unternehmens müssen alte Berechtigungen, die für die neue Position nicht mehr benötigt werden, aktiv entzogen werden – nicht nur neue hinzugefügt.
  • Austritt: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Account zeitnah gesperrt, invalidiert und der Lizenztyp entzogen.

Was eine funktionierende Umsetzung braucht:

  • Klare Trigger: Wer informiert wann über Ein-, Um- und Austritte? In der Praxis ist die Verbindung zu HR-Prozessen entscheidend – idealerweise automatisiert, nicht manuell und fehleranfällig.
  • Definierte Verantwortlichkeiten: Wer führt die jeweiligen Schritte im SAP-System durch, und wer kontrolliert, dass sie tatsächlich erfolgt sind?
  • Regelmäßige Stichproben: Auch bei einem etablierten Prozess sollten regelmäßige Kontrollen stattfinden – etwa ein Abgleich der aktiven SAP-Accounts mit der aktuellen Personalliste.

Warum ist das wichtig? Ein fehlender oder lückenhafter User-Lifecycle-Prozess ist eine der häufigsten Ursachen für unnötige Lizenzkosten – durch Karteileichen, falsch zugeordnete Lizenztypen und über die Zeit angesammelte, ungenutzte Berechtigungen.

Lizenzoptimierung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Ohne einen festen Rhythmus verläuft dieser Prozess erfahrungsgemäß im Sand.

Wie könnte ein solcher Rhythmus aussehen?

  • Quartalsweise interne Kurzprüfung: Ein kompakter Check der wichtigsten Kennzahlen – Anzahl User pro Lizenztyp, Anzahl inaktiver Accounts, Status der wichtigsten Engines.
  • Jährliche umfassende Vermessung: Eine vollständige Vermessung über alle Systeme, Mandanten und Engines – als Vorbereitung für eine mögliche SAP-Anforderung und als Grundlage für strategische Entscheidungen.
  • Anlassbezogene Prüfungen: Bei größeren organisatorischen Veränderungen, neuen Projekten mit Berechtigungsänderungen, oder geplanten Vertragsverhandlungen – zusätzlich zum regulären Rhythmus.

Was zu diesem Rhythmus gehört:

  • Klare Zuständigkeiten: Wer liefert welche Daten, wer wertet aus, wer entscheidet über Maßnahmen, wer setzt sie um?
  • Dokumentierte Ergebnisse: Jeder Durchlauf sollte Ergebnisse und gegebenenfalls umgesetzte Maßnahmen dokumentieren – als Grundlage für den nächsten Durchlauf und für Audit-Zwecke.

Was Sie vermeiden sollten: Optimierung als „Projekt“, das einmal durchgeführt wird und dann als abgeschlossen gilt. Ohne wiederkehrenden Rhythmus sammeln sich dieselben Probleme – ungenutzte Berechtigungen, inaktive Accounts, falsche Lizenztypen – innerhalb weniger Jahre erneut an.

Ein effektives Lizenzmanagement braucht eine kleine, aber aussagekräftige Auswahl an Kennzahlen, die regelmäßig erhoben und verfolgt werden.

Mögliche Kennzahlen:

  • Verteilung der Lizenztypen: Wie viele User sind welchem Lizenztyp zugeordnet – und wie hat sich diese Verteilung über die Zeit entwickelt?
  • Anteil inaktiver Accounts: Wie viele aktive Accounts hatten in einem definierten Zeitraum keinen Login?
  • Anzahl Accounts mit Default-Lizenztyp: Wie viele User tragen den systemweiten Standardwert, ohne dass eine bewusste Zuordnung erfolgt ist?
  • Engine-Auslastung im Verhältnis zur vertraglichen Grenze: Für jede relevante Engine – wie nah liegt die aktuelle Nutzung an der vertraglich vereinbarten Obergrenze?
  • Shelfware-Anteil: Welcher Anteil der gekauften Lizenzen wird aktuell nicht genutzt?
  • Wartungskosten im Verhältnis zur Nutzung: Wie entwickeln sich die Wartungskosten im Verhältnis zur tatsächlichen Lizenznutzung über die Zeit?

Warum diese Auswahl? Diese Kennzahlen lassen sich mit überschaubarem Aufwand regelmäßig erheben und geben einen schnellen Überblick darüber, ob sich die Lizenzsituation in eine positive oder negative Richtung entwickelt – ohne dass jedes Mal eine vollständige Vermessung notwendig wäre.

Lizenzmanagement ist kein reines Verwaltungsthema, sondern ein strategischer Querschnittsprozess. Da er mehrere Stakeholder mit völlig unterschiedlichen Interessen und Vorwissen betrifft, muss die Kommunikation zielgruppenspezifisch übersetzt werden.

  1. Gegenüber der Geschäftsführung (C-Level)
    • Die finanzielle und rechtliche Perspektive: Reden Sie nicht über Lizenztypen, sondern über Zahlen, Risiken und Budgets. Präsentieren Sie Compliance-Risiken als konkrete Rückstellungsszenarien für das nächste Audit und stellen Sie Einsparpotenziale (z. B. durch das Bereinigen von Shelfware) direkt den laufenden Betriebskosten gegenüber.
    • Strategischer Kompass für Investitionen: Positionieren Sie das Lizenzmanagement als Berater, der die Folgekosten von strategischen Geschäfts- und IT-Architektur-Entscheidungen exakt vorhersagen kann. Ob geplante Firmenübernahmen (M&A), der Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle (z. B. Kundenportale) oder der Wechsel in die Cloud (RISE) – das Lizenzmanagement liefert die Datenbasis, um die langfristigen Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership, TCO) verlässlich zu berechnen, bevor Verträge unterschrieben werden.
  2. Gegenüber der IT-Leitung und Enterprise-Architekten
    • Der wirtschaftliche Filter für die IT-Architektur: Arbeiten Sie eng mit den System- und Softwarearchitekten zusammen. Das Lizenzmanagement liefert wertvolle Leitplanken für das Design der IT-Landschaft. Ein konkretes Beispiel: Plant die IT eine neue Echtzeit-Schnittstelle zwischen einem Drittsystem und SAP, kann das Lizenzmanagement vorab kalkulieren, ob ein API-basiertes Dokumentenmodell (Digital Access) oder ein klassischer Batch-Inbound wirtschaftlicher ist. So verhindern Sie, dass technisch brillante Architekturen das Unternehmen lizenzrechtlich in den Ruin treiben.
    • Kollaboration beim Berechtigungskonzept: Da SAP-Lizenzen (besonders unter S/4HANA) an zugewiesene Berechtigungen gekoppelt sind, ist eine enge Verzahnung mit den Rollen-Designern der IT zwingend notwendig. Jede Anpassung von Standardrollen muss vor dem Rollout durch den „Lizenz-TÜV“.
  3. Gegenüber den Fachabteilungen (Business Owner)
    • Auswirkungen auf den operativen Alltag: Fachabteilungen interessieren sich nicht für Verträge, sondern für funktionierende Prozesse. Wenn Lizenzen optimiert und im Zuge dessen Berechtigungen oder Rollen angepasst werden müssen, kommunizieren Sie dies transparent und frühzeitig. Erklären Sie das „Warum“, um Ängste vor Kontrollverlust oder Arbeitsblockaden abzubauen.
    • Bedarfsplanung statt Überraschung: Binden Sie die Fachbereichsleiter in die Pflicht ein. Wenn der Vertrieb ein neues Omnichannel-Projekt plant, muss das Lizenzmanagement frühzeitig im Boot sitzen. Nur so können die notwendigen SAP-Kapazitäten rechtzeitig und zu guten Konditionen nachverhandelt werden, statt unter Zeitdruck im nächsten Audit teuer nachzulizensieren.

Die übergreifende Botschaft: Erfolgreiches Lizenzmanagement agiert als Brücke zwischen Business, IT und Finanzen. Es ist kein reiner „Kostenwächter“, sondern ein unverzichtbares Beratungstool, das sicherstellt, dass technologische Innovationen und geschäftliches Wachstum nicht durch unkalkulierbare SAP-Folgekosten ausgebremst werden.

Ohne aktives Lizenzmanagement (ITAM) laufen Unternehmen blind in eine technologische und finanzielle Sackgasse. Die Risiken sind dabei keineswegs nur schleichend – sie entladen sich in der Praxis oft schlagartig in Form von unbudgetierten Millionen-Nachforderungen oder strategischen Blockaden.

  1. Akute finanzielle Risiken
    • Die Audit-Vollbremsung (Unvorbereitete Nachzahlungen): Bei einer SAP-Systemvermessung drohen plötzlich sechs- bis siebenstellige Nachzahlungsforderungen zum Listenpreis – ohne jeden Rabatt. Da für diese Compliance-Verstöße im Vorfeld keine Rückstellungen im Jahresabschluss gebildet wurden, reißen Audits regelmäßig tiefe Löcher in das laufende IT-Budget und gefährden andere Innovationsprojekte.
    • Kosten-Vampire (Shelfware und Wartung ohne Gegenwert): Ohne regelmäßige Lizenz-Ernte (Harvesting) zahlt das Unternehmen Jahr für Jahr 22 % Enterprise Support auf Lizenzen, die ungenutzt in der Schublade liegen. Diese „Leichen im Keller“ summieren sich über die Jahre zu massiven, vermeidbaren Betriebskosten (OpEx).
  2. Compliance- und rechtliche Risiken
    • Kapitulation im Audit durch Beweisnot: Wer seine eigene Systemlandschaft, seine Schnittstellen (indirekte Nutzung) und seine berechtigungsbasierten S/4HANA-Userstrukturen nicht lückenlos dokumentiert hat, kann Audit-Ergebnisse der SAP weder prüfen noch verteidigen. Sie begeben sich in die absolute Abhängigkeit des Herstellers und müssen dessen Messergebnisse ungeprüft akzeptieren.
    • Haftungsrisiken für das Management: Unterlassenes Lizenzmanagement kann im Ernstfall als Organisationsverschulden gewertet werden. Wenn wissentlich oder durch grobe Fahrlässigkeit Unterlizenzierung (und damit Urheberrechtsverletzungen) in Kauf genommen wird, rückt das Thema schnell in den Fokus von Risikomanagement und Compliance-Verantwortlichen.
  3. Strategische Risiken und blockierte Zukunftsszenarien
    • Der S/4HANA- & RISE-Blindflug: Eine S/4HANA-Migration oder der Wechsel in die Cloud (RISE with SAP) ohne bereinigte Ausgangsbasis ist finanzieller Selbstmord. Sie kaufen beim Umstieg zwangsläufig zu viele Capacity Units für die BTP oder zu viele Full Use Equivalents (FUE) für die Cloud ein. Da SAP-Cloud-Verträge im Nachhinein kaum noch reduziert werden können (Downsizing-Sperre), zementieren Sie die Überlizenzierung für die gesamte Vertragslaufzeit.
    • Totaler Verlust der Verhandlungsmacht: Wer seine eigenen Nutzungsdaten und Vertragsklauseln nicht präzise kennt, sitzt bei Verhandlungen immer auf dem Beifahrersitz. Sie können SAP keine strategischen Alternativen entgegensetzen und verhandeln aus einer Position der extremen Schwäche.
    • Verbaute Exit-Optionen: Ohne sauberes Lizenzmanagement nehmen Sie sich jede Flexibilität. Sie können weder rechtssicher prüfen, ob sich Teile Ihrer Landschaft für den rechtskonformen Verkauf als Gebrauchtsoftware eignen, noch haben Sie die notwendige Transparenz, um über einen Wechsel zu einem Drittwartungsanbieter (Third-Party Maintenance) nachzudenken, um die Supportkosten drastisch zu senken.

Fazit: Die Annahme, Lizenzmanagement sei zu teuer oder erfordere zu viele Ressourcen, ist eine klassische Fehlkalkulation. Die Kosten für den Aufbau eines professionellen, regelbasierten Lizenzmanagements betragen meist nur einen Bruchteil dessen, was ein einziges, unvorbereitetes SAP-Audit an Schaden anrichtet.

Der Aufbau einer Lizenzmanagement-Funktion (Software Asset Management / SAM) von null auf erfordert ein agiles, phasenbasiertes Vorgehen. Wer versucht, Verträge, Berechtigungen und Schnittstellen globaler Systeme am ersten Tag gleichzeitig zu lösen, wird im SAP-Dickicht scheitern.

Phase 1: Die externe Initialzündung (Der Quick-Win-Ansatz)

Bevor interne Strukturen aufgebaut werden, fehlt oft die nötige Rückendeckung beim C-Level. Hier ist der gezielte Einsatz externer SAM-Spezialisten der wirtschaftlichste Hebel:

  • Der Baseline-Audit (Readiness Check): Lassen Sie Ihre Verträge und den aktuellen Systemstatus durch eine spezialisierte, herstellerunabhängige SAM-Boutique analysieren. Externe Experten decken innerhalb weniger Wochen die größten Compliance-Risiken (z. B. unlizenzierte Schnittstellen) und Einsparpotenziale (z. B. ungenutzte Engines) auf.
  • Der Business Case für das Management: Mit den Ergebnissen dieses initialen „Gesundheitschecks“ haben Sie harte Zahlen in der Hand. Die Identifikation von beispielsweise 500.000 € akuten Audit-Risiken oder 200.000 € ungenutzter Wartung rechtfertigt intern sofort das Budget für den Aufbau eigener Ressourcen und Tools.
Phase 2: Interne Strukturen und Prozesse etablieren

Erst wenn das Thema die nötige Aufmerksamkeit und das Budget hat, gehen Sie in den strukturierten internen Aufbau über:

  • Schritt 1: Eine klare Ownership definieren Benennen Sie eine feste verantwortliche Person (SAM-Manager) – idealerweise angesiedelt als Schnittstelle zwischen IT-Architektur, Einkauf und Finanzen. Zu Beginn muss dies keine Vollzeitstelle sein, aber die Rolle benötigt ein fest definiertes Zeitbudget und die ausdrückliche Rückendeckung der Geschäftsführung.
  • Schritt 2: Das vertragliche und technische Fundament gießen Tragen Sie alle SAP-Verträge, Nachträge (Addenda) und die dazugehörigen historisch verhandelten Mapping-Tabellen zusammen. Parallel dazu wird eine lückenlose Übersicht der SAP-Systemlandschaft (Produktiv-, Test- und Entwicklungssysteme) erstellt.
  • Schritt 3: Das automatisierte Regelwerk aufbauen Verabschieden Sie sich von manuellen User-Listen. Definieren Sie zusammen mit dem Berechtigungsmanagement eine softwaregestützte Klassifizierungsmatrix (Regelwerk), die basierend auf den zugewiesenen SAP-Rollen und -Profilen automatisch den korrekten S/4HANA- oder ECC-Lizenztyp zuordnet.
  • Schritt 4: Den operativen Lifecycle-Prozess verankern Verknüpfen Sie das Lizenzmanagement mit den HR-Prozessen (Eintritt, Abteilungswechsel, Austritt von Mitarbeitenden). Verlässt ein Angestellter das Unternehmen, muss sein SAP-User automatisiert gesperrt und die Lizenz im zentralen Pool wieder freigegeben werden (License Harvesting).
Phase 3: Vom Projekt in den Regelbetrieb (Der Rhythmus)

Etablieren Sie einen festen, vierteljährlichen Rhythmus. Mindestens drei Monate vor der offiziellen jährlichen SAP-Systemvermessung (LAW) muss eine Inhouse-Probevermessung (Trockenübung) stattfinden. So bleibt genügend Zeit, um Fehlklassifizierungen oder Berechtigungskonflikte vor dem echten Audit glattzuziehen.

Einschätzung zur Praxis: Der Aufbau eines reifen SAP-Lizenzmanagements ist ein Projekt über 2 bis 3 Quartale. Nutzen Sie externe Berater in der Startphase als „Feuerwehr“ und Architekten, um schnelle Erfolge vorzuweisen und teure Anfängerfehler bei der Vertragsinterpretation zu vermeiden. Das langfristige Ziel muss jedoch der Wissenstransfer sein, damit Ihr internes Team den laufenden Regelbetrieb und das Tool-Management eigenständig steuern kann.

Lizenzmanagement wird oft als reines Thema für Spezialisten betrachtet – IT, Lizenzverantwortlicher, gegebenenfalls externe Berater. Tatsächlich spielen aber auch andere Mitarbeitende eine Rolle, ohne dass ihnen das bewusst ist.

Wo entstehen Berührungspunkte?

  • Führungskräfte, die Berechtigungen anfordern: Wenn eine Führungskraft für ihr Team „am besten gleich alle Rechte“ anfordert, ohne den tatsächlichen Bedarf zu kennen, entstehen genau die überdimensionierten Rollenpakete, die später teuer werden.
  • IT-Mitarbeitende, die Rollen vergeben: Ohne Bewusstsein für die lizenzrechtliche Bedeutung bestimmter Berechtigungen werden Rollen mitunter großzügig vergeben, „um nicht ständig nachfragen zu müssen“.
  • Projektteams, die temporäre Berechtigungen erhalten: Ohne ein Bewusstsein dafür, dass diese Berechtigungen nach Projektende wieder entzogen werden müssen, bleiben sie bestehen.

Was eine sinnvolle Sensibilisierung umfasst:

  • Grundverständnis vermitteln: Mitarbeitende, die Berechtigungen anfordern oder vergeben, sollten ein grundlegendes Verständnis dafür haben, dass Berechtigungen Kosten verursachen können – ohne dass sie Lizenzexperten werden müssen.
  • Klare Prozesse statt Einzelfallentscheidungen: Wenn die Anforderung von Berechtigungen einem definierten Prozess folgt – mit Begründung und Befristung – sinkt die Wahrscheinlichkeit unkontrollierten Wachstums.

Die praktische Wirkung: Sensibilisierung ersetzt keine technischen oder organisatorischen Prozesse, kann diese aber wirksamer machen – wenn Mitarbeitende verstehen, warum bestimmte Regeln existieren, ist die Akzeptanz höher und die Umgehung seltener.

IT-Sicherheit und Lizenzmanagement haben teilweise gegenläufige, teilweise sich ergänzende Interessen – ein bewusster Umgang mit diesem Spannungsfeld ist sinnvoll.

Wo gibt es Überschneidungen?

  • Segregation of Duties (Funktionstrennung): Aus Sicherheitssicht sollten bestimmte Berechtigungskombinationen vermieden werden – etwa, dass eine Person sowohl Bestellungen anlegen als auch genehmigen kann. Eine Bereinigung solcher Kombinationen kann gleichzeitig lizenzrechtlich vorteilhaft sein, wenn dadurch überflüssige Berechtigungen entfernt werden.
  • Rollenbereinigung: Sowohl aus Sicherheits- als auch aus Lizenzperspektive ist eine regelmäßige Überprüfung und Bereinigung von Rollen sinnvoll – die Motivation ist unterschiedlich, das Ergebnis kann sich überschneiden.

Wo gibt es Spannungen?

  • „Lieber zu viele Rechte als zu wenige“: Aus Bequemlichkeit – nicht aus Sicherheits- oder Lizenzgründen – werden Berechtigungen mitunter großzügig vergeben. Das widerspricht sowohl Sicherheits- als auch Lizenzinteressen, wird aber aus organisatorischer Trägheit oft so gehandhabt.
  • Unterschiedliche Zuständigkeiten: IT-Sicherheit und Lizenzmanagement liegen oft in unterschiedlichen organisatorischen Verantwortungsbereichen, mit unterschiedlichen Prioritäten und Reporting-Linien.

Was sinnvoll ist: Eine Zusammenarbeit zwischen IT-Sicherheit und Lizenzmanagement bei der Rollenbereinigung kann Synergien heben – ein gemeinsames Projekt erreicht oft mehr als zwei getrennte Initiativen mit ähnlicher Zielrichtung, aber unterschiedlicher Priorisierung.

Mit wachsender Komplexität der Systemlandschaft – mehrere Systeme, hybride ECC/S4HANA-Umgebungen, Cloud-Komponenten mit kontinuierlichem Monitoring – wird manuelles Lizenzmanagement zunehmend aufwendig und fehleranfällig.

Wofür können Tools eingesetzt werden?

  • Automatisierte Nutzungs- und Berechtigungsanalyse: Statt manuell Reports zu erstellen und abzugleichen, liefern spezialisierte Tools regelmäßig aktuelle Auswertungen zu User-Aktivität und Berechtigungsumfang.
  • Simulation von Änderungen: Vor einer Umsetzung lässt sich simulieren, wie sich eine geplante Rollenänderung oder Lizenztyp-Anpassung auf das Gesamtergebnis auswirken würde.
  • Kontinuierliches Monitoring: Insbesondere für Cloud-Umgebungen, in denen monatliche, statt jährliche Prüfungen, erforderlich sind, ist Automatisierung praktisch unverzichtbar.
  • Workflow-Unterstützung für den User-Lifecycle: Automatisierte Genehmigungsprozesse für Berechtigungsanfragen, automatische Deaktivierung bei Austritt aus dem HR-System.

Was Automatisierung nicht ersetzt:

  • Entscheidungen: Ein Tool kann aufzeigen, dass ein User in einem teuren Lizenztyp eingestuft ist, dessen Berechtigungen kaum genutzt werden – die Entscheidung, was damit geschieht, bleibt eine organisatorische.
  • Regelwerke: Ein Tool benötigt klare Regeln, nach denen es bewertet – ohne definierte Kriterien zur Lizenztyp-Zuordnung liefert auch das beste Tool nur Rohdaten.

Die praktische Einordnung: Für kleinere Systemlandschaften mag der Aufwand für spezialisierte Tools den Nutzen übersteigen. Mit wachsender Komplexität verschiebt sich dieses Verhältnis – Automatisierung wird dann nicht zum Luxus, sondern zur Voraussetzung, um die in den vorherigen Kapiteln beschriebenen Prozesse überhaupt im notwendigen Rhythmus durchzuhalten.

Über alle bisherigen Themen hinweg lassen sich einige zentrale Prinzipien zusammenfassen, die ein nachhaltiges Lizenzmanagement ausmachen.

Proaktiv statt reaktiv: Lizenzmanagement, das erst beginnt, wenn SAP eine Vermessung anfordert, hat strukturell wenig Spielraum. Wer regelmäßig selbst vermisst und optimiert, ist auf eine offizielle Anforderung jederzeit vorbereitet.

Nutzung und Berechtigung gemeinsam betrachten: Beide Dimensionen sind notwendig, keine reicht für sich allein.

Klare Zuständigkeiten: Lizenzmanagement betrifft mehrere Bereiche – IT, HR, Fachabteilungen, Einkauf. Ohne klare Verantwortlichkeiten bleibt es zwischen den Bereichen liegen.

Dokumentation als Grundlage: Sowohl für Audits als auch für Verhandlungen ist eine nachvollziehbare Dokumentation – von Systemlandschaft, Vertragslandschaft und Zuordnungsregeln – die Basis für eine starke Position.

Eigenständigkeit gegenüber SAP: Eine konstruktive Beziehung zu SAP und eine eigenständige, faktenbasierte Position schließen sich nicht aus – im Gegenteil, letztere ist die Voraussetzung für ersteres auf Augenhöhe.

Kontinuität statt Einmalprojekt: Ob Vermessung, Optimierung, Rollenbereinigung oder Vertragsmanagement – nachhaltiger Erfolg entsteht durch wiederkehrende Routinen, nicht durch einmalige Aktionen.

Die übergreifende Botschaft: SAP-Lizenzmanagement ist kein technisches Detailthema, sondern ein organisatorisches Querschnittsthema mit direkter finanzieller Relevanz. Unternehmen, die es als solches behandeln – mit entsprechenden Strukturen, Prozessen und Ressourcen – reduzieren ihre Kosten und Risiken nachhaltig, während Unternehmen, die es als Nebensache behandeln, diese Kosten und Risiken über Jahre stillschweigend anhäufen.

TIPP

Die SAP Lizenzierung ist zu wichtig, um sie nebenbei zu managen. Unsere Experten unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, Compliance-Absicherung und der Optimierung Ihrer Lizenzkosten – herstellerunabhängig und mit langjähriger SAP-Erfahrung. Sprechen Sie uns an.

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Der Autor

Wolfgang Stratenwerth

Geschäftsführer und SAP-Lizenzexperte der SAMtoa GmbH

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