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Wer zahlt noch Wartung für SAP-Lizenzen, die niemand nutzt? Ab jetzt muss das keiner mehr!

Am 9. Juli 2026 hat die Europäische Kommission eine kartellrechtliche Entscheidung getroffen, die für jedes Unternehmen mit SAP-On-Premises-Landschaft relevant ist – auch wenn sie bislang kaum jemand auf dem Schirm hat. SAP musste sich zu einem Bündel von Änderungen an seinen Wartungs- und Supportbedingungen verpflichten. Nicht als Empfehlung, sondern als rechtlich bindende Zusage, die weltweit für zehn Jahre gilt. Hält SAP sich nicht daran, drohen Strafzahlungen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Das klingt zunächst nach einer reinen Rechtsmeldung. Ist es aber nicht. Es geht um bares Geld in eurem IT-Budget – und um eine Grundsatzfrage, die viele SAP-Bestandskunden gerade sowieso vor sich herschieben: Wie geht es mit der eigenen Landschaft weiter?

Worum ging es der Kommission?

Im September 2025 eröffnete Brüssel ein Kartellverfahren gegen SAP. Die vorläufige Einschätzung: SAP könnte seine marktbeherrschende Stellung im Markt für Wartungs- und Supportleistungen (M&S) rund um die eigene On-Premises-ERP-Software missbraucht haben – ein möglicher Verstoß gegen Artikel 102 AEUV. Konkret ging es um vier Praktiken:
  • Kunden konnten Wartungsverträge für ungenutzte Lizenzen nicht kündigen und zahlten damit dauerhaft für Leistungen, die niemand mehr brauchte
  • Wer nach einer Wartungspause zu SAP zurückkehrte, zahlte Reinstatement- und Back-Maintenance-Gebühren, teils in Höhe der kompletten in der Zwischenzeit entgangenen Zahlungen
  • Die Mindestlaufzeit der Lizenzverträge, während der eine Kündigung ausgeschlossen war, wurde bei jedem Nachkauf faktisch neu gestartet
  • Wer SAP-Support nutzte, musste ihn für die komplette Landschaft nutzen, zu einheitlichen Konditionen. Mix-and-Match mit Drittanbietern, Level für Level, war nicht vorgesehen
  SAP legte daraufhin Verpflichtungszusagen vor, die zwischen November und Dezember 2025 am Markt getestet und danach nachgeschärft wurden. Die Kommission hat das Verfahren jetzt beendet, ohne einen Verstoß förmlich festzustellen, aber mit den finalen Zusagen als bindender Auflage. Ein Treuhänder überwacht die Einhaltung.

Was sich jetzt konkret ändert

Laut der offiziellen Pressemitteilung (IP/26/1554) verpflichtet sich SAP unter anderem zu Folgendem:
  • Landschaften aufteilen: SAP-Systeme können in getrennte „Commercial Installations“ aufgeteilt werden, für die jeweils unterschiedliche Support-Level, unterschiedliche Anbieter oder gar kein SAP-Support gewählt werden können
  • Gezielte Kündigungsrechte: Lizenzen und die zugehörigen M&S-Gebühren werden in klar definierten Fällen kündbar
    • bei Produkten in der letzten Wartungsphase mit reduziertem Leistungsumfang
    • bei gescheiterten Implementierungsprojekten, für die SAP verantwortlich ist
    • bei Insolvenz
    • sowie bei Unternehmensverkäufen (die Lizenzen gehen an den Käufer, werden geteilt oder komplett gekündigt, je nach Bedarf)
  • Personalabbau als Kündigungsgrund: Bei einem Stellenabbau von 10 % oder mehr innerhalb von zwei Jahren kann ein entsprechender Anteil der Lizenzen und M&S-Kosten reduziert werden
  • Weniger Rückkehrkosten: Reinstatement-Gebühren fallen komplett weg, Back-Maintenance-Gebühren werden gedeckelt
  • Keine Laufzeit-Resets mehr: Die Erstlaufzeit der Verträge wird nicht mehr bei jedem Zukauf neu gestartet
  • Breiterer Zugang zu Single-Metric-Contracts: einer alternativen Methode zur Berechnung der Lizenz- und damit der Wartungsgebühren
  Das ist die erste verbindliche Öffnung dieser Art im SAP-Ökosystem. Kein Anbieter dieser Größenordnung war bisher gezwungen, seine Kunden aktiv aus überflüssigen Wartungskosten herauszulassen.

Der erste Haken: Das betrifft nur On-Premises – und SAPs eigentliche Strategie ist die Cloud

Die Entscheidung gilt ausschließlich für On-Premises-Produkte. RISE with SAP, GROW with SAP und alle anderen Cloud-Angebote sind ausdrücklich nicht betroffen. Genau dort liegt aber der strategische Fokus des Konzerns seit Jahren.   Die DSAG bringt es in ihrem Kommentar zum Verfahrensabschluss auf den Punkt: Wer bereits heute auf S/4HANA läuft, hat von SAP eine Wartungszusage bis 2040. Die neuen Möglichkeiten dürften also vor allem für Unternehmen relevant werden, die sich bislang gegen S/4HANA in der Cloud entschieden haben. Wer dauerhaft auf einer On-Premises-Landschaft bleibt, egal ob mit SAP- oder Drittwartung, nimmt an den Innovationen, die SAP zunehmend exklusiv im Cloud-Umfeld ausrollt, nicht mehr teil.   Anders gesagt: Die Kommission hat ein Ventil im alten Modell geöffnet. Am eigentlichen Trichter, der Richtung Cloud führt, ändert das nichts. Selbst EU-Kommissarin Teresa Ribera deutete das in ihrem Statement an, als sie die Entscheidung ausdrücklich als Warnung an „ähnliche Praktiken in Cloud-Märkten“ formulierte, wo die Kunden zunehmend hinwandern. Die Behörde weiß also selbst, dass mit dieser Entscheidung nur ein Teil des Problems gelöst ist.   Das heißt für die Planung von SAP-Kunden: Die neue Flexibilität verschafft Zeit und Verhandlungsmasse, sie ersetzt aber keine Cloud-Strategie. Aber gerade die Öffnung der Teilwartung durch Drittanbieter, die teilweise On-Premise-Wartung jenseits von 2040 garantieren, eröffnen neue Optionen.

Der zweite Haken: Nicht alles gehört in dieselbe Wartungsstrategie

Mit der Möglichkeit, Landschaften sauber aufzuteilen, eröffnet sich ein Weg, der in der Praxis oft übersehen wird: eine differenzierte Wartungsstrategie statt einer Alles-oder-nichts-Entscheidung.   Stabile, ausgereifte Systeme, die seit Jahren im produktiven Betrieb laufen, kaum noch Customizing-Änderungen erfahren und keine neuen SAP-Innovationen mehr brauchen, sind gute Kandidaten für Drittwartung. Anbieter wie Rimini Street oder Spinnaker Support werben marktüblich mit Einsparungen von rund 50 % gegenüber den SAP-Standardgebühren, bei vergleichbarem oder teils erweitertem Leistungsumfang, etwa für individuell entwickelten Code. (Konkrete Einsparung im Einzelfall abweichend, abhängig von Systemlandschaft und Vertrag.)   Kritische Systeme, die noch in aktiver Weiterentwicklung stehen, regulatorische Updates brauchen oder auf dem Weg zu S/4HANA sind, gehören dagegen weiterhin in die SAP-Wartung. Nur dort gibt es Zugriff auf aktuelle Patches, Rechts- und Compliance-Updates in Echtzeit sowie die Upgrade-Pfade, die für eine spätere Migration nötig sind.   Die durch die Kommissionsentscheidung ermöglichte Landschaftsteilung ist damit weniger eine Frage von „SAP oder Drittanbieter“, sondern eine Frage von „welches System gehört wohin“. Das lässt sich nur sauber beantworten, wenn man System für System bewertet, statt eine landschaftsweite Entscheidung zu treffen.

Der eigentliche Knackpunkt: Wissen, was wirklich ungenutzt ist

Die Kommission hat die Tür aufgemacht. Durchgehen muss sie jedes Unternehmen selbst, und genau da scheitern die meisten SAM-Prozesse in der Praxis.
 
„Ungenutzte Lizenz“ ist keine Zahl, die im SAP-System einfach angezeigt wird. Um belastbar zu bestimmen, welcher Anteil eures Named-User-Bestands tatsächlich stillgelegt werden kann, ohne Compliance-Risiken einzugehen, braucht es einen Abgleich von:

  • vertraglich lizenzierten Usern und Lizenztypen je Installation
  • tatsächlicher Nutzung über alle relevanten Systeme und Mandanten hinweg
  • indirekter Nutzung und Rollenverschachtelung, die eine niedrigere Lizenzstufe verschleiern kann
  • den vertraglichen Voraussetzungen der jeweiligen Kündigungsszenarien, etwa dem 10-%-Schwellenwert beim Personalabbau

 
Wer hier zu großzügig kündigt, kauft die Lizenzen später zu schlechteren Konditionen zurück und verliert unter Umständen den Bestandsschutz. Wer zu vorsichtig ist, lässt Einsparpotenzial liegen, das jetzt zum ersten Mal rechtssicher realisierbar ist.
 
Genau diese Ermittlung ist der Kern dessen, was wir bei SAMtoa mit spezialisierten SAM-Tools für unsere Mandanten leisten: die tatsächlich stilllegbare Lizenzmenge datenbasiert und rechtssicher bestimmen, statt sie zu schätzen. Und darauf aufbauend die Systeme identifizieren, die für Drittwartung infrage kommen, und die, die es nicht sollten.

Wie kann es jetzt weitergehen?

Für alle, die eine SAP-On-Premises-Landschaft betreiben, lohnt sich jetzt ein nüchterner Blick auf drei Fragen:
  • Wie viel Shelfware liegt tatsächlich in den Verträgen, und greift eines der neuen Kündigungsszenarien?
  • Welche Systeme in der Landschaft sind stabil genug für Drittwartung, und welche müssen aus strategischen oder regulatorischen Gründen bei SAP bleiben?
  • Wie fügt sich das in die mittelfristige Cloud- beziehungsweise S/4HANA-Strategie ein, statt sie zu ersetzen?
  Wer dazu konkret ins Rechnen kommen will: Meldet euch gern, wir zeigen, wie eine belastbare Ermittlung in der Praxis aussieht.
Quellen: Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/26/1554 vom 9. Juli 2026; DSAG-Kommentar zum Abschluss des Kartellverfahrens gegen SAP; 
LinkedIn-Beitrag „Brussels just rewrote every SAP support contract“

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Der Autor

Wolfgang Stratenwerth

Geschäftsführer und SAP-Lizenzexpert der SAMtoa GmbH

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