SAP hat sich ehrgeizige Umsatzziele gesetzt. Bis 2025 soll der Umsatz auf 36 Milliarden US$ steigen. Der Cloud-Geschäftsbereich soll 22 Milliarden davon erwirtschaftet.
SAP will dazu den Wechsel von SAP ECC auf S/4HANA vorantreiben. Dabei sollen möglichst viele Kunden dazu gebracht werden S/4HANA in der Cloud zu nutzen.
Das allein wird nicht ausreichen, um die Umsatzziele zu erreichen. Der Druck auf Bestandskunden steigt. Die Systemvermessung soll verstärkt genutzt werden, um Nachlizenzierungen zu bewirken. Mit dem Digital Access Adoption Programm sollen neue Einnahmequellen durch die indirekte Nutzung der SAP-Software erschlossen werden.
Es ist also wichtig, bei der Systemvermessung mit der License Administration Workbench (LAW)
- Keine Einsparpotenziale zu übersehen
- Keine Angriffspunkte für Nachlizenzierungsforderungen zu geben
Schritt 1: User-Lizenzen
User-Lizenzen stellen heutzutage meistens den größten Kostenblock bei SAP-Software da, obwohl die Bedeutung der Engines und Cloud-Produkte stetig wächst. Was sind die Aktivitäten, die Sie im Vorfeld der Vermessung durchführen sollten:
Gesperrte Nutzer:
Nutzer, die im SAP-System gesperrt sind, verbrauchen trotzdem eine SAP-Lizenz, obwohl sie das System gar nicht nutzen können. Vor einer Vermessung sollte das Gültig-bis-Datum aller gesperrten User in die Vergangenheit gesetzt werden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie nicht Lizenzen für Benutzer verschwenden, die das System nicht nutzen können.
Inaktive Nutzer:
Oft bekommen Mitarbeiter standardmäßig einen SAP-User, ohne dass dafür wirklich ein Bedarf ist. Der Benutzer wird sich nicht im System anmelden. Andere Mitarbeiter wechseln ihre Rolle im Unternehmen und benötigen den SAP-User dann nicht mehr. Mit wenigen Ausnahmen werden Nutzer, die sich seit 90 Tagen nicht im System angemeldet haben, nicht benötigt. Auch für diese User sollte das Gültig-bis-Datum in die Vergangenheit gesetzt werden.
Duplikate:
Die SAP-User-Lizenz ist personenbezogen, d.h. ein Mitarbeiter, der eine Lizenz hat, darf die Software in beliebig vielen Systemen, mit beliebig vielen Usern nutzen. Es sollte möglichst ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal festgelegt werden, mit der eine Person über Systemen und Usern hinweg erkannt werden kann. Der Username ist dafür nur begrenzt geeignet, da es immer wieder Situationen gibt, dass Mitarbeiter im selben System mehrere User benötigen. Die E-Mail-Adresse ist da schon besser geeignet, setzt aber voraus, dass diese auch bei jedem User gepflegt werden kann und es keine User gibt, bei denen nur eine Sammel-E-Mail-Adresse zugeordnet wird, z.B. Schulungsuser, Funktionsuser für Externe. Die Abrechnungsnummer im User-Stamm kann auch für eine universelle ID einer Person genutzt werden.
In der Vermessung muss das Kriterium zur User-Konsolidierung angegeben werden. In der LAW wird man gewarnt, falls das Kriterium nicht gefüllt ist oder falls User innerhalb eines SAP-Systems konsolidiert wurden.
Falscher Nutzertyp:
Die Zuordnung des richtigen Lizenztyps kann viel Geld einsparen. Allerdings ist es sehr schwer bei vielen Usern, dies korrekt vorzunehmen. Die SAP-Tools unterstützen die Vergabe eines Lizenztyps an die zugeordneten Berechtigungsrollen zu knüpfen. Aber unsere Erfahrung zeigt, dass Berechtigungen oft zu weitreichend vergeben werden und daher nicht genutzt werden. Eine Vergabe des korrekten Lizenztyps auf Basis der tatsächlich genutzten Systemfunktionen kann bei vielen Nutzern nur mit Hilfe spezialisierter SAP-Lizenz-Optimierungs-Tools erfolgen. Der Einsatz solcher Tools lohnt sich immer dann, wenn man ein User-Wachstum hat und durch das Tool vermeiden kann, teure Lizenzen zu erwerben.
Wichtige Regeln, die bei der Zuweisung des Lizenztyps beachtet werden sollten:
- In Produktivsystemen sollte jeder Dialog-User einen Lizenztyp zugewiesen bekommen. Fehlt dieser wird vom System automatisch der teuerste Lizenztyp (Professional) verwendet.
- Technische User benötigen in der Regel keinen Lizenztyp, da nur natürliche Personen zu lizenzieren sind. Hier also alle Lizenztypen entfernen.
- In Entwicklungssystemen brauchen nur Entwickler eine Developer-Lizenz. Alle anderen User können mit dem Lizenztyp „Test“ ausgestattet werden.
Indirekte Nutzung:
SAP vertritt die Meinung, dass jede Nutzung der SAP-Funktionen lizenzpflichtig ist. Damit benötigen auch Personen, die nur über Schnittstellen diese Funktionen nutzen eine User-Lizenz. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Rechnungserfassung durch einen externen Dienstleister. Dieser digitalisiert die Rechnungen und überträgt diese per Schnittstelle in das eigene SAP-System. SAP verlangt nun, dass alle Kunden des Dienstleisters SAP-Lizenzen für die beteiligten Mitarbeiter des Dienstleisters erwerben. In den meisten Fällen ist es in diesen Szenarien nicht möglich festzustellen, wie viele User-Lizenzen benötigt würden. Weshalb uns kein Fall bekannt ist, in dem SAP sich mit dieser Forderung durchsetzen konnte.
SAP möchte stattdessen ihre Kunden auf das Digital-Access-Modell verpflichten. Damit würden alle lesenden Zugriffe auf SAP lizenzfrei. Stattdessen müssen Belege lizenziert werden, die nicht von Dialog-Usern erfasst wurden. Mit dem Wechsel auf das Digital-Access-Modell wird eine Grauzone eliminiert, allerdings lassen sich die zukünftigen Kosten dafür nur sehr schwer abschätzen. Hier kommt es darauf an, vertraglich Risiken einzugrenzen.
Schritt 2: Lizenzen für LAW-Engines
In der License Administration Workbench (LAW) werden nicht nur User-Lizenzen vermessen, sondern auch eine Vielzahl von sogenannten Engines.
Das Vermessungsergebnis muss zunächst bereinigt werden. Viele Engines sind nicht (mehr) relevant für die Lizenzierung. Viele Produkte, welche früher separat erworben werden mussten, sind inzwischen aber Bestandteil andere Produkte.
Bei den verbliebenen Engines muss unterschieden werden, welche Engines einen lizenzrelevanten Vermessungswert liefern und welche nur als Indikator für eine Nutzung dienen.
Bei Engines aus der ersten Gruppe ist im LAW-Protokoll der Wert angegeben, für den ausreichend Lizenzen vorhanden sein muss.
Indikatormesswerte zeigen dagegen nur an, dass ein Produkt in einer lizenzpflichtige Art und Weise in Nutzung ist. Wie viele Lizenzen benötigt werden, hängt dann von anderen Faktoren ab. Meistens ist eine Angabe in dem Self-Declaration-Formular notwendig.
Bei beiden Gruppen ist es noch notwendig zu ermitteln, welches Lizenzprodukt erworben werden muss, um die vermessene Engine zu lizenzieren. Dies ergibt sich leider nicht immer aus dem Engine-Namen oder der Beschreibung zur Vermessungs-ID.
Wir benutzen in unseren SAP-Lizenzvermessungs-Services eine Tabelle, in der alle LAW-Engine-Ergebnisse übertragen werden. Zu jeder Engine ist die Kategorie (obsolet, indikativ, relevant) und, wo notwendig, auch das lizenzrechtliche Produkt hinterlegt.
Die Tabelle enthält auch immer den Vorjahresmesswert, so dass größere Abweichungen sofort erkannt werden.
Schritt 3: Lizenzen für Self-Declaration Engines
Für Produkte von SAP, deren Metrik nicht durch die Vermessung ermittelt werden (können), muss die Nutzung mit einem Self-Declaration-Formular der SAP mitgeteilt werden. Dies sind zum Beispiel Produkte, die nach dem Unternehmensumsatz lizenziert werden oder nach der Anzahl der CPUs des Rechners, auf dem die Software eingesetzt wird. Alles ist möglich. SAP ist sehr erfinderisch bei der Wahl neuer Metriken.
Mit der Aufforderung zur Vermessung sendet die SAP auf Basis Ihrer Vertragsunterlagen das Formular mit den relevanten Produkten zu.
Zuerst sollten Sie prüfen, ob alle aufgeführten Produkte tatsächlich von Ihnen genutzt werden. Falls nicht trauen Sie sich ruhig eine Null-Meldung abzugeben.
Aber Achtung, fehlen Produkte auf der Liste, die Sie aber einsetzen, schützt Sie das nicht davor, dass SAP trotzdem Nachlizenzierungen fordern kann. Wenn SAP im Vermessungsprotokoll der LAW Hinweise auf die Nutzung weiterer Engines findet, führt dies zu Nachfragen und hohen Nachlizenzierungskosten.
Auch bei diesen Engines arbeiten wir mit einer Tabelle, in der alle Engines mit ihren Vorjahreswerten eingetragen sind. Wichtig ist in dieser Tabelle auch Abmachungen mit SAP zu hinterlegen, die die Metrik genauer beschreiben. So ist es oft ein Diskussionsgegenstand, ob bei der Metrik „Ausgabenvolumen“ („Spend Volume“) die Ausgaben des ganzen Konzerns, die Ausgaben der Gesellschaften, die das Produkt nutzen oder nur das Volumen, welches mit Hilfe des Tools bearbeitet worden ist, zählt.
Falls noch nicht geschehen, sollten Sie für alle Metriken, dessen Bezugsgröße nicht eindeutig definiert ist, mit SAP zu einer konkreten Beschreibung für Ihren Vertrag kommen.
Wir helfen gerne!
Aufgrund unserer vielen Erfahrungen mit der SAP-Lizenzvermessung können wir schnell Risiken und Chancen identifizieren. Wir helfen Ihnen den optimalen Lizenztyp für User herauszufinden. Nutzen Sie unsere Templates, um sich Arbeit zu sparen. Treffen Sie mit unserer Hilfe bessere Vereinbarungen mit SAP, in denen Zweideutigkeiten eliminiert sind.
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Der Autor
Wolfgang Stratenwerth
Geschäftsführer und Lizenzexperte der SAMtoa GmbH